Osnabrück  Staatsanwaltschaft Osnabrück kassiert Schlappe gegen Bundesjustizministerium

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 08.06.2022 15:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bundesjustizministerium hat erfolgreich die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Foto: David Ebener
Das Bundesjustizministerium hat erfolgreich die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Foto: David Ebener
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Das kommt auch nicht alle Tage vor: Die Bundesrepublik Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück verklagt und recht bekommen. Es geht um die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl 2021, die streng genommen gar keine Durchsuchung war:

Es war der große Aufreger auf den letzten Metern des Bundestagswahlkampfes 2021: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück klingelte am 9. September am Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium mit einem Durchsuchungsbeschluss und verlangte die Herausgabe von Unterlagen. Manche witterten eine Kampagne der CDU-dominierten Justiz in Niedersachsen gegen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

Rückblickend steht jetzt fest: Nicht nur der Beschluss für das Bundesjustizministerium war so nicht rechtens und wurde deswegen später vom Landgericht Osnabrück kassiert. Auch die entsprechende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu den „Durchsuchungen” in Berlin hätte so nicht erscheinen dürfen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschieden.

Hier hatte das Bundesjustizministerium geklagt und in der Sache „Bundesrepublik Deutschland gegen Staatsanwaltschaft Osnabrück” am Mittwoch vollumfänglich Recht bekommen. Beide Behörden ließen sich von ihren Anwälten vertreten und schickten kein eigenes Personal in den Gerichtssaal.

Kern des Urteils: Aus juristischer Sicht hatte gar keine Durchsuchung stattgefunden, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Presseaussendung behauptet hatte. Das sei am 9. September entsprechend auf dem Durchsuchungsprotokoll vermerkt worden.

Gesuchte Unterlagen wurden freiwillig herausgegeben und folglich keine Aktenordner oder Festplatten beschlagnahmt. Später kam heraus, dass die gesuchten Dokumente sich ohnehin längst im Besitz der Osnabrücker Ermittler befanden.

Weil also keine Durchsuchung stattgefunden hatte, nannte Verwaltungsgerichtspräsident Ulrich Schwenke am Mittwoch die Formulierungen in der Presseaussendung eine „falsche Tatsachenbehauptung”. Die Mitteilung war wohl zu einem Zeitpunkt verschickt worden, als die Osnabrücker Ermittler die beiden Bundesbehörden noch gar nicht betreten hatten.

Doch die Rüge des Richters umfasste noch weitere Sätze in der mittlerweile von der Internetseite der Anklagebehörde gelöschten Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte am 9. September erklärt:

“Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren.”

Verwaltungsgerichtspräsident Schwenke monierte, in der Mitteilung sei der Eindruck erweckt worden, es werde auch gegen Führungskräfte in den Ministerien, vielleicht sogar gegen die damals amtierenden SPD-Minister Olaf Scholz (Finanzen) und Christine Lambrecht (Justiz) ermittelt.

Dem war aber nicht so. Der Verdacht, Hinweise zu Geldwäsche-Fällen nicht weitergereicht zu haben, richtet sich zwar gegen Unbekannt. Die möglichen Verdächtigen wären wenn dann aber in der zuständigen Zoll-Spezialeinheit FIU zu vermuten gewesen.

Eine am Folgetag beim Spiegel erschienene Äußerung eines Sprechers der Staatsanwaltschaft - „So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben“ - kassierte das Verwaltungsgericht gleich mit. Es handele sich um eine “funktionsbeeinträchtigende Ansehensschädigung” der Bundesbehörde und damit der Bundesrepublik, befand der Verwaltungsgerichtspräsident.

Für die Staatsanwaltschaft bedeutet das Urteil eine weitere juristische Schlappe in dem aufsehenerregenden Fall. Ein Vertreter der Anklagebehörde teilte in einer knappen Stellungnahme mit: „Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück gibt hilfreiche Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft.”

Das Landgericht Osnabrück hatte zuvor bereits den Durchsuchungsbeschluss für das Bundesjustizministerium aufgehoben. In ihrer Entscheidung warf die Kammer am Landgericht den Ermittlern vor, mit der Aktion dem Querdenkertum Vorschub geleistet zu haben - ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft empört von sich wies. Der Beschluss für das Finanzministerium wird derzeit geprüft, die Ermittlungen bezüglich der FIU dauern ebenfalls an.

Auch auf politischer Ebene ist noch einiges offen. Die Grünen in Niedersachsen hatten zu dem Gesamtvorgang eine Reihe von Fragen an die Landesregierung übermittelt, die nach Aussage der Oppositionspartei bis heute unbeantwortet sind.

Fraktionschefin Julia Willie Hamburg teilte am Mittwoch mit: „Der Verdacht politischer Einflussnahme steht unverändert im Raum. Da ist Aufklärung dringend notwendig, nicht Hinauszögern.” Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) hatte entsprechende Vorhaltungen stets zurückgewiesen. Belege dafür gab es tatsächlich nie. Was indes feststeht: Die für unrechtmäßig erklärte Presseaussendung der Staatsanwaltschaft war dem Ministerium in Hannover im Vorfeld bekannt.

Der Anklagebehörde ist es mit dem Urteil nun untersagt, die angefochtenen Äußerungen zu wiederholen. Theoretisch kann die Staatsanwaltschaft dagegen vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ziehen.

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