Osnabrück Bundesjustizministerium verklagt Staatsanwaltschaft Osnabrück
Der Justiz-Zoff rund um die Durchsuchungen von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 geht in die nächste Runde. Dieses Mal vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Das Bundesjustizministerium hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück verklagt.
Es war der letzte große Aufreger des Bundestagswahlkampfes 2021: Am 9. September und damit wenige Tage vor dem Urnengang wurden Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück in den SPD-geführten Ministerien für Finanzen und Justiz in Berlin mit einem Durchsuchungsbeschluss vorstellig. Das Finanzressort wurde zum damaligen Zeitpunkt vom SPD-Spitzenkandidaten Olaf Scholz geführt.
Sozialdemokratische Kreise witterten schnell eine politische Verschwörung, verwiesen auf die CDU-Mitgliedschaft des Osnabrücker Behördenleiters Bernard Südbeck. Belege für eine politisch gesteuerte Aktion gibt es bis heute nicht. Und bis heute dauern die Ermittlungen an, deretwegen die Staatsanwaltschaft eine Dienstreise nach Berlin machte.
Es geht um den Verdacht, dass die Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls Hinweise zu Geldwäsche nicht weitergereicht hat und Kriminelle somit leichteres Spiel hatten. In diesem Kontext wurden die beiden Ministerien durchsucht, es ging dabei wohl um ein konkretes Dokument. Die Staatsanwaltschaft informierte darüber in einer Pressemitteilung:
„Ziel der heutigen Durchsuchungen ist es, den Straftatverdacht und insbesondere individuelle Verantwortlichkeiten weiter aufzuklären. Es soll unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren.“
Genau gegen diese Pressemitteilung wendet sich nun ein Dreivierteljahr später das Bundesjustizministerium. Es möchte vom Verwaltungsgericht in Osnabrück die Rechtswidrigkeit der Mitteilung festgestellt wissen. Die Presseaussendung selbst ist mittlerweile von der Internetseite der Staatsanwaltschaft verschwunden.
Darüber hinaus geht es der Bundesbehörde um Äußerungen eines Sprechers der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Magazin „Spiegel”. Dem sagte der Vertreter der Anklagebehörde zur Frage, warum durchsucht wurde: „So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie würden uns alles freiwillig herausgeben.“ Auch diese Äußerung will das Bundesministerium verboten wissen.
Heute sind durch Recherchen zweierlei Dinge bekannt: Das Bundesjustizministerium hatte vor der Durchsuchung die Herausgabe eines Dokuments am Telefon verweigert und auf den Dienstweg beharrt. Und: Das Dokument, aus dem sich Zuständigkeiten ergeben sollten, befand sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung längst im Besitz der Staatsanwaltschaft.
Durfte die Anklagebehörde sich im September 2021 entsprechend äußern? Das prüft am heutigen Mittwoch, 8. Juni, das Verwaltungsgericht. Mit einer Entscheidung wird noch am selben Tag gerechnet. Beide Behörden lassen sich anwaltlich vertreten. Die jeweiligen Hausspitzen - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bernard Südbeck - werden nicht persönlich erwartet.
Derweil dauert der Streit um die Durchsuchungen auch vor anderen Gerichten an und sorgt innerhalb der Osnabrücker Justiz für Verwerfungen: Das Landgericht Osnabrück hatte die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums nachträglich für unzulässig erklärt. Im entsprechenden Beschluss dazu hieß es, die Aktion sei geeignet gewesen, das Querdenkertum zu fördern.
Das Amtsgericht in Osnabrück wiederum, das die beiden Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt hatte, keilte in einem weiteren Beschluss zurück und stellte die Unbefangenheit der zuständigen Richterinnen am Landgericht in Frage. Pikant: Eine der Entscheiderinnen war vormals SPD-Landtagsabgeordnete.
Ob möglicherweise auch die Durchsuchung des Finanzministeriums unrechtmäßig war, wird derzeit noch geprüft. Auch die FIU-Ermittlungen selbst dauern noch an.
Mehr später hier zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.