Haftstrafe für Auricher Notorischer Betrüger machte auch vor Freunden nicht Halt
Zwölf Anklageschriften, 53 Straftaten: Das Amtsgericht Aurich schickt einen notorischen Betrüger ins Gefängnis. Selbst vor Freunden machte er nicht Halt.
Aurich - Weil er zwischen 2018 und bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2021 seinen Lebensunterhalt durch zahlreiche Betrügereien finanziert hat, verurteilte das Amtsgericht Aurich am Donnerstag einen 35-Jährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Die Schadenssumme belief sich auf rund 18.000 Euro, die der gebürtige Auricher nun erstatten muss.
Der Mann räumte die Vorwürfe der Staatsanwältin unumwunden ein. Dafür war sie ihm dankbar, denn so blieb dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Es hätte ein sprichwörtlich kurzer Prozess werden können, hätte nicht allein die Verlesung der zwölf Anklageschriften mit insgesamt 53 Straftaten eine geraume Zeit beansprucht. Demnach war der 35-Jährige nach einem immer gleichen Muster vorgegangen. Im Internet hatte er unter anderem Handys und Computerzubehör verkauft und das Geld dafür eingestrichen, ohne die Ware zu liefern. Auch hatte er unter anderem Kleidung auf falschem Namen bestellt. Darüber hinaus hatte er sich in Wohnungen in Ihlow und Südbrookmerland und in zwei Hotels in Norden einquartiert und war die Miete schuldig geblieben. Im Bekanntenkreis hatte er Reparaturen an Autos angeboten, sich für Ersatzteile Geld aushändigen lassen, die angekündigten Arbeiten jedoch nicht vorgenommen. Selbst die Beziehung zu einer Frau hatte er mit falschem Namen begonnen und sie und ihre Familie ebenfalls um Geld betrogen.
Ungereimtheiten wegen Drogenkonsum
Der Angeklagte bedauerte seine Taten und begründete sie mit seinem damals chaotischen Leben. Er sei arbeitslos gewesen, zeitweise auch obdachlos. Mit dem ergaunerten Geld habe er sein Leben und die Alkohol-, Drogen- und Spielsucht finanziert.
Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte für einen regelmäßigen Drogenkonsum des 35-Jährigen indes keine Anzeichen finden. Zwar sei dieser wegen psychischer Probleme wiederholt stationär behandelt worden, von einer Suchtproblematik sei in den Arztberichten jedoch keine Rede gewesen. Es gebe nur wenig Hinweise, die auf die Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit schließen ließen. Eine Therapie hielt der Arzt für durchaus sinnvoll, die Unterbringung in einer Entzugsklinik empfahl er jedoch nicht.
Angeklagter gilt als Bewährungsversager
Weil der Angeklagte bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt wurde und inzwischen als Bewährungsversager im Gefängnis sitzt, forderte die Staatsanwältin mit drei Jahren und zehn Monaten eine Haftstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens. Der Verteidiger beantragte darüber hinaus die Unterbringung seines Mandanten in einer Entzugsklinik.
Mit seinem Urteil entsprach das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla dem Antrag der Staatsanwältin. In der Begründung warf Gralla dem Angeklagten den extrem langen Strafzeitraum vor, der erst durch seine Inhaftierung ein Ende gefunden habe. Eine Unterbringung kam für ihn nicht infrage, dafür gebe es zu viele Ungereimtheiten bezüglich seines Drogenkonsums.