Heilpraktiker vor Gericht Mann aus Kreis Aurich soll Patientinnen sexuell missbraucht haben
Nachdem der Heilpraktiker und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten, steht der 56-Jährige erneut vor Gericht. Ein früheres Urteil ist bereits rechtskräftig.
Aurich - Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an drei Patientinnen muss sich seit Mittwoch ein Heilpraktiker aus dem Kreis Aurich erneut vor dem Landgericht verantworten. Der 56-Jährige bestreitet, die Frauen während der Behandlung mit seinem Penis berührt zu haben und hatte Berufung gegen ein Urteil des Auricher Amtsgerichts eingelegt. Das hatte ihn im Herbst 2020 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damals war er in zwei Fällen freigesprochen worden, drei Fälle hatte das Gericht als erwiesen angesehen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Entscheidung aus erster Instanz nicht akzeptiert. Sie sah in dem Strafmaß die psychischen Folgen der mutmaßlichen Übergriffe auf die Frauen nicht genügend berücksichtigt und kritisierte die zweifachen Freisprüche des Angeklagten. Aus ihrer Sicht hätte das Gericht deutlich mehr als zwei Jahre auswerfen müssen. Der Angeklagte war bereits 2017 wegen ähnlicher Vorfälle vom Auricher Amtsgericht verurteilt worden; sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht hatten die Entscheidung von damals bestätigt.
Presseberichte veranlasste Frauen zu Anzeigen
In der Verhandlung wies der Angeklagte die Vorwürfe erneut weit von sich. Das Urteil könne keinen Bestand haben, weil die Hinweise „nicht auf Realem basieren“, erklärte er. Weil die Räumlichkeiten in seiner Praxis beengt seien, schloss er eine zufällige Berührung während der Behandlung, möglicherweise durch sein weites Hemd, allerdings nicht aus.
Die betroffenen Frauen schilderten das Geschehen am Mittwoch unabhängig voneinander im Wesentlichen jedoch ähnlich. Der Pressebericht über den ersten Prozess gegen den Angeklagten hatte sie veranlasst, die Vorfälle, die sich zwischen 2015 und 2017 ereignet hatten, doch noch zur Anzeige zu bringen. Sie hatten das Gefühl gehabt, den Frauen werde nicht geglaubt. Auch hätten sie weitere potenzielle Opfer schützen wollen.
Scham und Angst bei den Zeuginnen
Eine 58-Jährige berichtete, sie habe das Vorgefallene eigentlich komplett verdrängt gehabt und sei erst durch die Berichterstattung wieder erinnert worden. Da sie mit abgewandtem Gesicht auf der Behandlungsliege gelegen habe, habe sie den Penis des Mannes an der Hand nur gespürt, nicht gesehen. Sie habe gedacht, sie habe etwas falsch gemacht und nicht einmal ihrem Mann davon erzählen wollen. Sie sei nicht stolz darauf gewesen, nichts gesagt zu haben. „Solche Berührungen will man nicht“, stellte sie in der Verhandlung klar. Dass sie nicht die einzige Betroffene gewesen sein könnte, sei ihr nicht in den Sinn gekommen.
Eine 31-jährige Zeugin berichtete ähnliches. „Man hat sich so geschämt“, begründete sie ihr langes Schweigen. Auch ihr war nicht bewusst, mehrere Leidensgenossinnen zu haben. Eine 27-Jährige berichtete ebenfalls von derartigen Übergriffen. Sie habe an Wahrnehmungsstörungen geglaubt, als sie der Penis an der Hand berührt habe. Sie berichtete von dem Ekel, den sie empfunden hatte. Auch sie hatte lange geschwiegen, aus Scham und der Angst, ihr könnte nicht geglaubt werden.
Verteidiger zog Sachverständigen hinzu
Weil keine der Zeuginnen das Geschlechtsteil des Angeklagten gesehen habe, sie lediglich aus dem Erfühlten ihre Schlüsse gezogen hätten, sprach Verteidiger Dr. Sascha Böttger von „Autosuggestion und Vermischung von Informationen“.
Um den Wahrheitsgehalt in ihren Angaben herauszufiltern, hatte er einen aussagepsychologischen Sachverständigen hinzugezogen. Der konstatierte „ein gewisses Risiko, dass hier etwas Unrichtiges erzählt wird, ohne dass es eine Lüge ist“. Die Frage, ob wahr oder unwahr, gab er an das Gericht zurück.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 9. Juni, fortgesetzt.