Parkgebühren am Großen Meer  Gemeinde muss Preise anziehen

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 01.06.2022 19:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Feriengebiet am Großen Meer. Foto: Bernd Heiken
Das Feriengebiet am Großen Meer. Foto: Bernd Heiken
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Die Gemeinde Südbrookmerland wird die Parkgebühren am Großen Meer anziehen müssen. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung.

Südbrookmerland - Zukünftig wird das Parken am Großen Meer wohl teurer werden. Die Gemeinde Südbrookmerland wird die Preise anziehen müssen, wenn sie kein Minus machen will, sagte Thomas Debelts, Mitarbeiter im Finanzwesen der Gemeinde, am Dienstag im Finanzausschuss. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die bereits 2015 beschlossen wurde.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kommunen für ihre Leistungen Umsatzsteuern abführen. Das betrifft alles, was auch von einem Drittanbieter, also von einem privaten Unternehmen, durchgeführt werden könnte. Die Gemeinden stünden in Konkurrenz zu anderen Firmen und hätten ohne die Umsatzsteuer einen Vorteil, sagte Debelts. Mit anderen Worten: Die Gemeinde muss Mehrwertsteuer zahlen. Für die meisten Bereiche gelten die üblichen 19 Prozent, ermäßigt gelten zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Wasser sieben Prozent.

Wie angepasst wird, steht noch nicht fest

Der einzige Bereich, in dem Bürger von der Steueränderung betroffen seien, sind die Parkgebühren am Großen Meer, sagt Debelts. Denn: Werden weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet, müssen keine Steuern gezahlt werden. Mit den Parkgebühren setzt die Gemeinde laut Debelts aber rund 55.000 Euro pro Jahr um. Nach Abzug der Steuer würden rund 46.000 Euro übrigbleiben. Mit ihren Gebühren, die die Gemeinde für Dienstleistungen erhebt, werde kaum Gewinn gemacht, sagte Debelts. Das sei nicht das Ziel. Man versuche, auf eine Schwarze Null zu kommen. Gewinne würden in die Gemeinde reinvestiert werden. Deswegen sei eine Erhöhung der Parkgebühren auch kaum zu umgehen, wenn die Gemeinde kein Minus machen wolle.

Debelts stellte den Mitgliedern des Finanzausschusses am Dienstag eine Beispielrechnung für die Parkgebührenerhöhung vor. Eine Stunde kostet bisher 50 Cent. Ohne Anhebung bekomme die Gemeinde nur noch 42 Cent. Bei zehn Stunden Parkzeit, bisher vier Euro, ab 2023 nur noch 3,37 Euro.

Nicht alle Bereiche sind steuerpflichtig

Inwieweit die Gebühren erhöht werden müssen, ob die Tarife gleichmäßig angehoben werden oder einzelne stärker als andere, müsse die Politik entscheiden, sagte Debelts.

Auch andere Dienstleistungen der Gemeinde Südbrookmerland werden künftig steuerpflichtig. Das betreffe zum Beispiel den Bauhof, sagte Debelts. Aber nur, wenn er Leistungen für andere Gemeinden oder Firmen erbringe. Das komme unter anderem vor, wenn er für die Touristik GmbH tätig werde. Die GmbH selbst sei als eigenständiges Unternehmen längst steuerpflichtig, dort seien also ab 2023 keine erhöhten Steuern zu erwarten. Nicht betroffen von der Steuer ist laut Debelts die Sozialstation der Gemeinde.

Die Umsatzsteuer für Gemeinden trat bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft. Den Betroffenen wurde eine Übergangsfrist von vier Jahren gegeben. Wegen der Corona-Krise wurde sie erweitert. Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Regelung effektiv in Kraft.

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