Celle/Osnabrück „Bin so enttäuscht“: Mutter von Ex-IS-Anhängerin aus Osnabrück bricht nach Urteil in Tränen aus
Romiena S. aus Osnabrück ist als ehemalige Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ihre Mutter weint. Nicht wegen des Urteils, sondern aus Enttäuschung über ihre Tochter.
Eigentlich hatte Romiena S. aus Osnabrück eine Stütze in ihrem schwierigen Leben gesucht, das bisher mehr Tiefen als Höhen für sie bereitgehalten hatte. In ihrer Verzweiflung hatte sich die heute 34-Jährige im Jahr 2014 der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) angeschlossen und damit auch ihre junge Tochter in Mitleidenschaft gezogen. Am Mittwoch hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle die zierliche Frau mit den langen dunklen Haaren zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Mutter der Verurteilten sitzt auch mit in Saal 94, dem fensterlosen Hochsicherheitstrakt des OLG, in dem Neonröhren statt Tageslicht vorherrschen. Während Romiena S. sich beim IS noch in lange Gewänder gehüllt und komplett verschleiert hatte, lauscht sie nun in Jeans, knallpinken Schuhen und Blümchenbluse neben ihrem Verteidiger Johannes Pausch regungslos der seitenlangen Urteilsbegründung von Richter Rosenow. Ihre Mutter wischt sich auf der Zuschauerbank hinter einer Glaswand immer wieder Tränen weg.
Ihre Tochter war Ende 2014 mit ihrem damals vierjährigen Kind gegen den Willen des Kindsvaters nach Syrien ausgereist, hatte dort jahrelang mit IS-Kämpfern zusammengelebt und weitere Kinder bekommen. Die Frau wurde nun unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, schwerer Entziehung Minderjähriger und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Romiena S. gehört zu den mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die Anfang Oktober 2021 mit ihren Kindern in einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Deutschland zurückgeholt worden waren. Die frühere Islamistin, deren Vater drogensüchtig war, die in der Schule als Außenseiterin galt, die ihren krebskranken Halbbruder verlor und die den Selbstmord ihres Onkels beobachtet hatte, saß seitdem in Vechta in Untersuchungshaft.
Die Terrormiliz IS, von der Romiena S. sich einfache Antworten und vor allem Halt im Leben versprach, führte die Frau noch weiter an den Abgrund. Ihre Tochter, die sie damals mit nach Syrien genommen hatte, lebt mittlerweile beim Vater, kommt nach den Sommerferien in die fünfte Klasse und scheint die traumatischen Erlebnisse wie etwa das erzwungene Zuschauen bei einer Steinigung laut Gericht größtenteils „erstaunlich gut“ verkraftet zu haben.
Das Gericht würdigte, dass die 34-Jährige geständig war und radikal mit der islamistischen Szene gebrochen habe. „Die Angeklagte wird fraglos dort als Verräterin gesehen“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow.
Das Gericht ist mit seinem Urteil deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben. Sie hatte viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert, Anwalt Pausch hielt zwei Jahre und zehn Monate für angemessen.
Und so ist es gar nicht das Urteil, das der Mutter von Romiena S. die Tränen in die Augen treibt. „Sie hat jetzt alles auf ihre angeblich schwierige Kindheit geschoben. Dabei war ich immer für meine Tochter da. So etwas macht man doch nicht. Ich bin so enttäuscht von ihr“, entfährt es der Mutter nach dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude. „Wenn früher alles so schlimm war, hätte sie doch auch schon als Jugendliche weggehen können. Sie war aber Mitte 20, da weiß man doch, was man tut“, fügt die erschütterte Frau noch hinzu.
Zu einem persönlichen Gespräch zwischen Mutter und Tochter kommt es an diesem Tag nicht. Nach dem Urteil hat Romiena S. noch kurz Gelegenheit, sich mit ihrem Anwalt auszutauschen, dann geht es wieder zurück ins Frauengefängnis nach Vechta.
„Dort will sie weiter an ihrem Weg zurück in die Normalität arbeiten“, sagt ihr Anwalt, der das Urteil nach Rücksprache mit seiner Mandantin nicht anfechten will. „Angemessen“ nennt Pausch das Strafmaß, das für Außenstehende im ersten Moment milde erscheinen mag.
Der Vorsitzende Richter Rosenow sieht den Senatsspruch für die Verurteilte indes als „Motivation“, auf dem jetzt eingeschlagenen Weg zu bleiben. „Ich hoffe, dass Sie diese Erwartung erfüllen“, sagt der Richter abschließend zu der soeben Verurteilten, blickt ihr dabei noch einmal tief in die Augen, erhebt sich und verlässt den Saal.