Übergriff in Supermarkt Prozess um Deo-Attacke auf Kassiererin in Leezdorf
Ein Mann steht vor Gericht, weil er die Auszubildende eines Leezdorfer Supermarktes verletzt haben soll. Es gibt Zweifel an seiner Schuldfähigkeit.
Leezdorf - Vor dem Amtsgericht Norden hat am Dienstag der Prozess gegen einen 38-jährigen früheren Leezdorfer begonnen. Der inzwischen in Norden wohnende Mann muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einem Einkauf am 2. Oktober vergangenen Jahres eine 18-jährige Auszubildende des Edeka-Supermarktes in Leezdorf verletzt zu haben.
Laut Anklageschrift sprühte der gelernte, aber arbeitslose Lagerist der jungen Frau nach dem Bezahlen an der Kasse eine erhebliche Menge des Körperpflegemittels „Axe Alaska“ ohne erkennbaren Grund ins Gesicht. Die Mitarbeiterin erlitt dabei eine Reizung der Augen und einen Schock. Als Geschädigte hat sie einen Adhäsionsantrag gestellt, mit dem sie in dem Strafverfahren ihre Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend macht.
Angeklagter erinnert sich nicht
Dieser überraschte zum Prozessauftakt mit der Aussage, er könne sich an nichts erinnern. Er wisse nicht mehr, was an jenem Morgen in dem Leezdorfer Supermarkt vorgefallen sei. Nach früheren Alkohol- und Drogenexzessen sei er psychisch krank, macht er geltend. „Eigentlich bin ich nicht so. Ich war wohl wieder in einer psychotischen Phase“, sagte er vor Gericht. „Normalerweise bin ich ein friedliebender Mensch“, betonte der 38-Jährige. „Ich muss wohl nicht Herr meiner Sinne gewesen sein“, sagte er mehrfach und legte Strafrichterin Karin Lauxtermann eine Bescheinigung der Ubbo-Emmius-Klinik Norden vor. Demnach war er dort vom 22. Oktober 2021 bis 12. Januar 2022 in stationärer psychiatrischer Behandlung. Der habe er sich freiwillig unterzogen, sagte der Ex-Leezdorfer.
Seine Eltern hätten ihn in die Klinik gefahren, da er nicht mehr mobil sei, seitdem man ihm vor 16 Jahren den Führerschein entzogen habe. Nun, da er medikamentös wieder eingestellt sei, gehe es ihm wieder besser, berichtete er. Auch wenn er sich an das Geschehene nicht mehr erinnern könne, könne er sich nur in aller Form bei ihr entschuldigen, sagte der Angeklagte zu der Auszubildenden. Richterin Lauxtermann ordnete eine Untersuchung des Angeklagten an. Ein Sachverständiger soll ein Gutachten darüber erstellen, ob der 38-Jährige vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist. Bis das Ergebnis vorliegt und der Prozess fortgesetzt werden kann, kann laut Richterin bis zu einem halben Jahr vergehen. Dies hänge von der Terminlage der Sachverständigen und dem Verhalten des Angeklagten ab, erklärte sie.
Weitere Taten
Der fiel offenbar nicht nur mit der Deo-Attacke in dem Supermarkt auf. Wie die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich, Daja Rogga, auf Anfrage bestätigte, habe der 38-Jährige am selben Tag zwei Sachbeschädigungen begangen. Ein Verfahren endete mit einer Geldstrafe, das zweite wurde vorläufig eingestellt.
Nach ON-Informationen bewarf der Angeklagte in einem Fall ein Auto mit eigenem Kot und brach in einem anderen einen Obstbaum ab. Bisher unbestätigten Informationen nach soll er zudem im Vorfeld der Deo-Attacke in dem Leezdorfer Laden ein Kleinkind gegen den Willen der Mutter aus einem Einkaufswagen genommen haben. Der 38-Jährige hat in diesem und weiteren Geschäften Hausverbot.