Frankfurt Nicht „Herr“ nicht „Frau“: Warum René_ Rain Hornstein die Deutsche Bahn verklagt
René_ Rain Hornstein fühlt sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig, die Deutsche Bahn aber besteht beim Ticketkauf auf die Anrede „Herr“ oder „Frau“. Ein Treffen vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.
„Unisex“ steht auf einem Sticker, der am Dienstag extra auf einem Schild angebracht wurde, das über die öffentlichen Toiletten im Gebäude D des Oberlandesgerichts informiert. Er ist ein Sinnbild dafür, worum es hier heute geht: Ist die Zweiteilung in die ewigen Menschheitskategorien Frau und Mann nicht längst obsolet? Und sollte ein riesiger Konzern wie die Deutsche Bahn nicht längst diverser agieren, als er vorgibt?
Seit 2019 befindet sich René_ Rain Hornstein im Rechtsstreit mit der Bahn. Hornstein ist nicht-binär, fühlt sich also weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig. Wer aber ein Ticket im Online-System der Deutschen Bahn kaufen möchte, der muss sich zwischen der Anrede „Frau“ oder „Herr“ entscheiden. Dass dies nicht rechtens ist und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, hatte das Landgericht Frankfurt bereits in einem Urteil im Dezember 2020 entschieden.
René_ Rain Hornstein, 35 Jahre alt, gebürtig aus dem Osnabrücker Umland, aber geht es um mehr: Die Bahn soll wegen der permanenten falschen Anrede, etwa im wöchentlichen Newsletter, Schmerzensgeld zahlen, denn nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor, so René_ Rain Hornstein.
Außerdem sollen alle nicht-binären Menschen künftig die Möglichkeit haben, eine geschlechtsneutrale Anrede auszuwählen. Und nicht nur die Bahn, auch andere Unternehmen sollen ihre Online-Systeme umstellen.
Zahlreiche Unterstützer sind am Dienstag im Sitzungssaal, um zu zeigen, dass es mit René_ Rain Hornstein nicht nur um eine Einzelperson geht, die sich durch falsche Anrede diskriminiert sieht. „Thank you for Misgendering“ steht auf einem mitgebrachten Transparent. Auf einem Plakat: „Drittes Geschlecht, mein gutes Recht.“
Die Deutsche Bahn, die vergangenes Jahr einen ICE in Regenbogenfarben durchs Land schickte, um ein Zeichen für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung zu setzen, will sich bessern, heißt es während der Anhörung in Saal 5. Schnell umsetzbar sei die Einführung der geschlechtsneutralen Anrede aber nicht: Ende 2023 soll es soweit sein. „Das ist schon ein sehr ambitioniertes Ziel, wir arbeiten dann unter Volldampf“, sagt eine Vertreterin der Rechtsabteilung. Redet sie über René_ Rain Hornstein, benutzt sie immer wieder das Pronomen „er“. Jedes Mal geht ein empörtes Seufzen und Raunen durch den Raum. Denn René _ Rain Hornstein möchte mit dem Pronomen em angesprochen werden - oder keinem*.
„Für mich ist das demütigend, verletzend und schmerzhaft“, sagt René_ Rain Hornstein, nach der Verhandlung. „Ich war kurz vorm Weinen und hätte mir gewünscht, dass sich dafür entschuldigt wird.“ Immer wieder gebe es in der Öffentlichkeit Beleidigungen. Sogar zu körperlichen Übergriffen sei es schon gekommen. Um sich vor Anfeindungen zu schützen, trägt René_ Rain Hornstein meist männliche Kleidung. Vor dem Oberlandesgericht sind es Schuhe mit Absätzen, eine Blümchen-Bluse und Ohrringe. „Ich möchte mich heute zeigen, wie ich bin.“
Einen von der Bahn vorgeschlagenen Vergleich, der unter anderem die kostenlose Nutzung einer BahnCard 100 für René _ Rain Hornstein umfasste, lehnte Friederike Boll ab, die René_ Rain Hornstein vertritt. „Es geht uns auch um eine Austrahlungswirkung auf andere Unternehmen“, sagt die Fachanwältin für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht.
Obwohl das Gericht am Dienstag noch kein Urteil fällt, gibt die Vorsitzende eine deutliche Richtung vor, in die es gehen könnte. Demnach kann René_ Rain Hornstein mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Außerdem zeigt sie sich irritiert, dass Unternehmen wie die Deutsche Post oder große Airlines es schneller schaffen würden, jenen Personen, die es wünschen, eine geschlechtsneutrale Anrede anzubieten.
„Misgenderung in Deutschland zu verwenden, bringt eine Geldstrafe mit sich“, sagt René_ Rain Hornstein und zeigt sich zufrieden. Es sei eine deutliche Stärkung der Rechte von Menschen, die eine geschlechtsneutrale Anrede wünschen, zu erwarten. „Somit werden unsere Rechte als trans*, inter und nicht-binäre Menschen gestärkt. Unternehmen wissen jetzt, dass sie auf den Wunsch nach geschlechtsneutraler Anrede eingehen müssen. Das ist eine große Signalwirkung.“
Generell wünscht sich René_ Rain Hornstein ein Umdenken in der Gesellschaft. „In Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen sollte ernster genommen werden, wie Menschen angeredet werden möchten.“ Am 21. Juni will das Oberlandesgericht sein Urteil verkünden.
* In der ersten Version des Textes haben wir nicht erläutert, mit welchem Pronomen René_ Rain Hornstein angesprochen werden möchte, dies haben wir ergänzt. Auf der Website von René_ Rain Hornstein heißt es: „Mein Pronomen ist em oder kein Pronomen. Bitte nutzen Sie für Substantive, Artikel und Adjektive die _ oder *-Form. Ein Beispielsatz: René_ Rain Hornstein ist ein*e freundliche*r Referent*in, em geht auf die von Veranstaltungsteilnehmer*innen geäußerten Wünsche ein.“