Berlin 9-Euro-Ticket: Auf diesen Bahnstrecken im ÖPNV gilt es nicht – wie kann das sein?
Ab dem 1. Juni gilt das 9-Euro-Ticket für den Bahnverkehr in Deutschland. Doch für die Nutzung gibt es diverse Bedingungen, die erfüllt werden müssen. So ist das vergünstigte Ticket nur in Zügen des Nahverkehrs gültig – und selbst hier gibt es Ausnahmen.
Hintergrund ist, dass das 9-Euro-Ticket nicht in allen Zügen gilt, die mit einem Nahverkehrsticket genutzt werden können. Die Deutsche Bahn schrieb dazu in einem Beitrag auf Twitter: „Das 9-Euro-Ticket ist nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE) gültig, auch dann nicht, wenn andere Nahverkehrsfahrkarten in Fernverkehrszügen gelten.“
Was bedeutet das konkret? Die Deutsche Bahn unterscheidet in ihrer Streckenpolitik zwischen DB Regio und DB Fernverkehr. Allerdings gibt es auch Fernverkehrszüge, die auf bestimmten Streckenabschnitten unter dem Status als Nahverkehrszug fahren. Das hat zur Folge, dass diese Züge zwar mit einem Nahverkehrsticket, nicht aber mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden dürfen.
Im Norden betrifft dieses Phänomen einige Bahnverbindungen um Bremen und Rostock. So verkehrt zwischen Bremen Hauptbahnhof und dem Bahnhof von Norddeich Mole ein Intercity-Zug (IC), den auch Reisende mit einer Nahverkehrskarte nutzen dürfen, in Form des Niedersachsen-Tickets oder des Quer-durchs-Land-Tickets. Auf dieser Strecke gelten zudem bis zum Bahnhof Augustfehn die Fahrkarten des Verkehrsbund Nord (VBN).
Für Rostock gilt die Ausnahmeregelung unter anderem für die IC-Strecke zwischen Rostock Hauptbahnhof und Berlin Hauptbahnhof. Hier gelten auf bestimmten Streckenabschnitten ebenfalls Nahverkehrstickets wie das Quer-durchs-Land-Ticket – jedoch nicht das 9-Euro-Ticket.
Das Problem für die Nutzer des 9-Euro-Tickets: Den Reisenden werden diese Verbindungen in der Auskunft trotzdem angezeigt, obwohl sie für das ermäßigte Ticket nicht gelten. Dazu schreibt die Deutsche Bahn in ihrem Twitter-Beitrag: „Bei den betroffenen Verbindungen steht dann ein Hinweis, dass das 9-Euro-Ticket nicht gilt.“
Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) teilte ein Sprecher mit, dass die DB Fernverkehrt derzeit mit den Ländern den Umgang kläre.
Kunden der Deutschen Bahn befürchten schon jetzt, dass die Regelungen für Verwirrung und Ärger sorgen werden. „Sorry, ihr versteht offenbar immer noch nicht, dass außerhalb der Bubble niemand den Unterschied zwischen DB FV und DB Regio kennt. Und zwar insbesondere die, die das Ticket locken soll. Das wird viel Frust geben. Ihr könnt das nicht allein auf die Politik abschieben“, schreibt ein Nutzer. „Das rafft doch keine Sau mehr“, ein anderer.
Ein User fordert die Bahn auf, Reisende auch über Durchsagen am Gleis über die Gültigkeit des 9-Euro-Tickets in den jeweiligen Zügen zu informieren.
Letztendlich liegt es aber in der Verantwortung eines jeden Bahnfahrers, die Gültigkeit des 9-Euro-Tickets für den jeweiligen Zug vor der Abfahrt zu überprüfen. Schwarzfahren kann von der Bahn mit 60 Euro pro Person geahndet werden. Außerdem ist es äußerst ärgerlich, plötzlich an einem Bahnhof zu stranden und nicht am eigentlichen Reiseziel.