Osnabrück War Durchsuchung im Scholz-Ministerium vor Bundestagswahl rechtens?
War die Durchsuchung im Finanzministerium von Olaf Scholz kurz vor der Bundestagswahl rechtens? Das muss nun das Landgericht Osnabrück entscheiden. Die Parallel-Maßnahme der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Justizministerium hatte das Gericht bereits nicht nur kassiert, sondern auch heftig kritisiert und gar mit der Querdenker-Bewegung in Verbindung gebracht.
Die aufsehenerregenden Durchsuchungen zweier Bundesministerien kurz vor der Bundestagswahl 2021 beschäftigen weiter die Justiz in Osnabrück. Nachdem das Landgericht bereits die Durchsuchung im Bundesjustizministerium als unrechtmäßig eingestuft hatte, steht nun die Maßnahme im Bundesfinanzministerium auf dem Prüfstand. Das wurde zum damaligen Zeitpunkt vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geleitet.
Anfang September 2021 war die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit entsprechenden Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichtes in den beiden Ministerien in Berlin vorstellig geworden. Hintergrund waren Ermittlungen im Zusammenhang mit der Arbeit der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU). Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, warum die Zoll-Spezialeinheit Hinweise auf mutmaßliche Geldwäsche nicht an zuständige Ermittlungsbehörden weitergeleitet hat. Der Verdacht der Strafvereitelung steht im Raum.
Die Osnabrücker Ermittler waren in den Berliner Ministerien auf der Suche nach Unterlagen und Korrespondenzen. Auch wenn die Durchsuchung selbst nach Aussagen informierter Kreise denkbar unspektakulär ablief, sorgte die Maßnahme so kurz vor der Bundestagswahl für ein riesiges Medienecho.
SPD-nahe Kreise vermuteten unter Verweis auf die CDU-Zugehörigkeit des Leiters der Osnabrücker Staatsanwaltschaft eine politisch gesteuerte Aktion, um SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz zu schaden. Belege für diese These gibt es bis heute aber keine. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) wies dies ebenfalls zurück.
Das Bundesjustizministerium legte damals Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts ein, das von Olaf Scholz geleitete Finanzministerium nicht. Das Landgericht Osnabrück verwarf daraufhin den Beschluss. Die Durchsuchung sei “weder erforderlich noch angemessen” gewesen, befand die 12. Große Strafkammer in ihrem Beschluss. Die gesuchten Informationen hätten sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seit Monaten in Besitz der Ermittler befunden.
Damit aber nicht genug, die Kammer wurde noch deutlicher mit Blick auf den Zeitpunkt der Maßnahme: Mit der Aktion habe „nicht nur das Ansehen des konkreten Ministeriums, sondern das der Bundesrepublik Deutschland als […] an Recht und Gesetz gebundene Instanz […] in Abrede“ gestanden. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht angeordnete unrechtmäßige Durchsuchung sei geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.
Die unrechtmäßige Durchsuchung habe Querdenkern in die Karten gespielt, implizierten die Richterinnen in ihrem Beschluss, der wiederum vor allem aufgrund des Tons ein Beben in der niedersächsischen Justiz auslöste. Die Staatsanwaltschaft verwahrte sich gegen die Vorhaltungen der Richterinnen am Landgericht. Und auch das Amtsgericht kommt in seiner Mitteilung von diesem Freitag zu der Feststellung, “dass die Voraussetzungen für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses vorgelegen haben.”
Nun prüft erneut das Landgericht. Dabei ist noch nicht klar, welche Kammer die Aufgabe übernehmen wird. Die im Tonfall mehr als deutliche Entscheidung zur Durchsuchung zum damals SPD-geführten Bundesjustizministerium fällte eine Kammer, der eine ehemalige SPD-Landtags-Abgeordnete angehört. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Kammer auch die Durchsuchung im Scholz-Ministerium überprüft.