Osnabrück Holts gehen in Revision: Muss Windkraft-Prozess neu aufgerollt werden?
Der Windkraft-Prozess gegen Hendrik Holt und andere könnte in eine zweite Runde gehen: Gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück sind Rechtsmittel eingelegt worden.
Nach der Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen haben bis Donnerstagmorgen vier der fünf Angeklagten im sogenannten Windkraft-Prozess Rechtsmittel eingelegt. Zudem geht die Staatsanwaltschaft in allen fünf Fällen in Revision. Das bestätigt ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück unserer Redaktion.
Damit muss sich bald der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem spektakulären Betrug im Windkraftsektor befassen. So lange ist das Urteil aus Osnabrück noch nicht rechtskräftig.
Am Donnerstag, 12. Mai, hatte die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht alle Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig befunden. Die Holts um den gebürtigen Emsländer Hendrik Holt haben nach Überzeugung des Gerichtes gemeinsam mit Finanzdirektor Heinz L. internationale Energiekonzerne mit Rechten an frei erfundenen Windparkprojekten um Millionenbeträge gebracht.
Dafür soll Hendrik Holt nach Auffassung der Kammer für siebeneinhalb Jahre in Haft, sein Geschäftspartner Heinz L. für sieben. Holts Mutter, seinen Bruder und eine ebenfalls angeklagte Schwester verurteilte das Gericht zu Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie drei Jahren und sieben Monaten.
Damit bewegte sich das Gericht zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger der Angeklagten. Allein im Fall der Holt-Schwester hatten ihre Anwälte eine Bewährungsstrafe gefordert. Nach Vorstellung des Gerichtes muss sie wie der Rest der Angeklagten aber auch hinter Gitter.
Aktuell befindet sie sich wie ihre Mutter und der Bruder auf freiem Fuß. Hendrik Holt und Heinz L. sitzen weiterhin in Untersuchungshaft im Gefängnis in Oldenburg beziehungsweise Lingen. L. war der einzige, der am Donnerstagvormittag noch kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hatte.
Joe Thérond, Verteidiger der Mutter von Hendrik Holt, begründete die Revision auf Anfrage unserer Redaktion damit, so den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung der möglichen Haftstrafe beeinflussen zu können. Und zudem bliebe so ausreichend Zeit, die Urteilsbegründung des Gerichts gründlich zu prüfen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes werden wohl noch einige Monate vergehen. Zunächst muss das Gericht das schriftliche Urteil fertigstellen. Den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft bleibt danach ein Monat Zeit für ihre Revisionsbegründung, in der sie unter anderem mögliche Verfahrensfehler rügen könnten.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kann die Revisionen beispielsweise als unbegründet verwerfen oder das Osnabrücker Urteil aufheben. In diesem Fall müsste der Windkraftprozess vor einer anderen Kammer am Landgericht noch einmal komplett neu verhandelt werden.
Dass so viele Verfahrensbeteiligte Rechtsmittel eingelegt haben, kommt überraschend. Unmittelbar nach Prozessende zeigten sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch einzelne Verteidiger durchaus zufrieden mit dem Urteil. Alle Angeklagten hatten im Laufe des Verfahrens Geständnisse abgelegt. Die Verhandlung hatte sich über mehr als 30 Prozesstage gezogen, rund 130 Zeugen wurden vernommen.