Betrug im Internet  „Air Pods“ verkauft, aber nicht geliefert

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 18.05.2022 07:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Ein 20-Jähriger aus Aurich erhielt eine Bewährungsstrafe, weil er Verkäufe unter falschem Namen tätigte. Vor Gericht stand der junge Mann aber nicht zum ersten Mal.

Aurich - Weil er im Internet unter falschem Namen unterwegs gewesen ist und weil er einen Mann mit einem Baseballschläger bedroht hat, wurde ein 20-Jähriger aus Aurich am Dienstag vor dem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Zwei frühere Urteile wurden in die Strafe mit einbezogen.

Außerdem muss der Heranwachsende achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. In den nächsten drei Jahren darf er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss er seine Strafe absitzen. Damit ihm zukünftig ein straffreies Leben gelingt, stellte ihm das Jugendschöffengericht um Maren Hohensee eine Bewährungshelferin sowie einen Betreuer zur Seite. Mit ihrem Urteil honorierten die Richter die positive Entwicklung des jungen Mannes.

Eine Käuferin bekam ihr Geld zurück

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zwei „Air Pods“ für jeweils 100 Euro im Internet zum Verkauf angeboten und das Geschäft über den Bezahldienst PayPal abgewickelt, die Ware jedoch nicht geliefert. Einer der Käuferinnen war es gelungen, ihr Geld zurückzuerlangen, die andere blieb auf ihrem Schaden sitzen. Die 100 Euro muss der Angeklagte nun erstatten. Seinen Account im Internet hatte er unter dem Namen eines Freundes eingerichtet. Obwohl der 20-Jährige in der Verhandlung die meisten Vorwürfe bestritt und versicherte, die Verkäufe seien von dem Freund getätigt worden, zeigten sich die Richter von seiner Schuld überzeugt. Nicht zuletzt, weil sie dem Freund die Wortgewandtheit und den Sprachgebrauch in den dem Deal vorausgegangen Chats nicht zutrauten, sehr wohl aber dem Angeklagten.

Darüber hinaus musste sich der 20-Jährige verantworten, weil er in einem Streit zwischen mehreren Jugendlichen einen von ihnen mit einem Baseballschläger bedroht hatte. Eine junge Frau hatte sich zwischen die Kontrahenten gestellt, darum war es bei der Drohung geblieben. Hätte er zugeschlagen, stellte Richterin Hohensee klar, wäre seine Strafe deutlich höher ausgefallen.

Angeklagter saß schon einen Dauerarrest ab

Trotz seiner Jugend ist der Angeklagte dem Gericht kein Unbekannter. Schon mehrfach war er unter anderem wegen Gewaltdelikten, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden, hatte auch schon einen Dauerarrest abgesessen. In der Verhandlung bedauerte er sein Verhalten und räumte ein, zumindest mitschuldig zu sein. Unter dem Einfluss von Marihuana habe er die Air Pods gemeinsam mit seinem Freund angeboten. Heute schäme er sich, wenn seine gesammelten Straftaten aus dem Bundeszentralregister verlesen werden und er die Vorwürfe der Staatsanwältin höre. „So bin ich eigentlich gar nicht“, versicherte er und entschuldigte sich bei allen, denen er Schaden zugefügt habe.

Inzwischen habe er Aussicht auf Arbeit, wie ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe bestätigte, der ihm außerdem insgesamt eine positive Entwicklung bescheinigte. Mittlerweile habe er „kapiert, was Phase ist“, ergänzte der Betreuer, der dem Heranwachsenden seit einem Jahr zur Seite steht. Die Richter attestierten dem jungen Mann durchaus schädliche Neigungen, hielten ihm jedoch zugute, dass er sein Leben nun in die Hand genommen habe. „Sie sind im Moment wirklich auf einem guten Weg“, sagte Richterin Hohensee.

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