Hamburg Wie Eltern Pädophilen in die Hände spielen
Mit Schnappschüssen ihrer Kinder im Netz wollen viele Eltern andere an ihrem Leben teilhaben lassen. Was diese dabei aber vergessen, sind die Gefahren für Kinder.
2016 sorgte eine satirische Facebook-Seite namens „Little Miss and Mister“ für entsetzte Gesichter. Die anonymen Seitenbetreiber sammelten und veröffentlichten Fotos von Kindern, die sie teils in Unterwäsche oder halbnackt beim Baden zeigten. Das Bildmaterial entnahmen sie den öffentlich zugänglichen Profilen der Eltern, die die Kinderfotos zuvor ins Netz gestellt hatten.
Das Schockprojekt rüttelte zwar viele Eltern wach, doch leider längst nicht alle. Denn nach wie vor stellen Mütter und Väter eine Unzahl von Bildern und Videos ihrer Kinder ins Netz, ohne dabei zu ahnen, welch Konsequenzen ihr Handeln zur Folge haben kann. Veronika Jauke, Referentin der Einrichtung Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, erklärt:
Dies bestätigt auch das Recherche-Ergebnis des ARD-Politikmagazins Panorama und STRG_F. Die Reporter fanden 2021 heraus, dass auf einer der größten illegalen Foto-Plattform für Pädosexuelle, mindestens jedes vierte Bild ursprünglich von Facebook oder Instagram stammt und die Bilder sogar von Social-Media-Profilen kopiert wurden, die öffentlich noch nicht einmal einsehbar sind.
So hatten Täter beispielsweise über tausend Fotos und Videos eines neunjährigen Jungen gesammelt und in sexuellem Kontext hochgeladen. Ein Geschwisterpaar beim Versteckspielen zeigte ein weiteres Video, dass von strafbaren, perversen und haarsträubenden Kommentaren regelrecht überhäuft wurde. Betroffene Eltern löschten angesichts der Recherche-Ergebnisse geschockt ihre sozialen Medienkanäle.
„Auch minderjährige Kinder haben Persönlichkeitsrechte, hier in der Form des Rechts am eigenen Bild. Im Kunsturhebergesetz ist geregelt, dass Fotos grundsätzlich nur dann verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, wenn der Abgebildete vorher eingewilligt hat. Theoretisch ist das ungefragte Veröffentlichen solcher Aufnahmen strafbar“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Dabei gelte es laut dem Experten für Internet- und Medienrecht aber rechtlich zu unterscheiden. „Bis die Kinder acht sind, ist es Sache der Eltern, darüber zu entscheiden, ob und welche Fotos der eigenen Kinder im Netz verbreitet werden. Gerade die vielfach im Netz zu findenden Kleinkindfotos sind zwar moralisch fragwürdig, aber durchaus noch legal.“
Zwischen 8 und 17 Jahren käme es folglich darauf an ob die Kinder in der Lage sind, Bedeutung und auch Tragweite der Bildveröffentlichung zu verstehen. Eine Einsichtsfähigkeit, von der man ab einem Alter von 14 ausgeht. „Um sicher zu gehen, sollten ab einem Kindesalter von zwölf Jahren Kind und Eltern um ihr Einverständnis gebeten werden wenn es darum geht, Fotos vom Kind zu veröffentlichen“, rät der Rechtsanwalt.
Manche Eltern verwenden Apps, um die Gesichter ihrer Kinder mit Smileys oder anderen Symbolen zu überdecken. Doch auch der Umstand, dass das Gesicht dadurch halb oder ganz verdeckt wird, ändert laut Solmecke an der Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nichts. „Für die Frage, ob ein 'Bildnis' im Sinne des § 22 KUG vorliegt, kommt es nur darauf an, ob die Person für nahestehende Personen aufgrund anderer Merkmale erkennbar ist. Wenn ein Kind beispielsweise neben seiner Mutter abgebildet ist, namentlich genannt wird und ein Teil des Gesichts trotzdem sichtbar ist, liegt trotz der Verwendung eines Smileys eine Persönlichkeitsverletzung vor.“
Wer auf sozialen Medien beobachtet, dass Eltern fragwürdiges Bildmaterial ihrer Kinder hochladen, sollte diese zuerst auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Zudem haben unbeteiligte Personen die Möglichkeit betreffende Fotos auf den sozialen Medien wegen Rechtsverstoß zu melden oder auch das Jugendamt zu kontaktieren um auf das Verhalten der Eltern hinzuweisen. „Wenn eine Straftat nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) im Raum steht, ist natürlich auch die Erstattung einer Strafanzeige möglich“, sagt Solmecke.
Letzteres gilt ebenso für betroffene Eltern, die bemerken, dass Fotos ihres Kindes von Dritten gespeichert und veröffentlicht werden. „Falls der Seitenbetreiber die Inhalte auch nach Aufforderung zur Löschung nicht entfernt, sollte eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.“
Betroffene Kinder könnten sich zudem stets an das örtlich zuständige Jugendamt wenden. „Dieses kann dann das Familiengericht einschalten. Daneben gibt es auch zahlreiche wohltätige Vereine und Familienberatungsstellen, die sich für Kinderrechte einsetzen, wie zum Beispiel den Kinderschutzbund oder das Deutsche Kinderhilfswerk.“
Ab dem 14. Lebensjahr ist es Kindern sogar möglich, Eltern zunächst auf Unterlassung zu verklagen, was die Löschung der Bilder aus dem Netz zur Folge hat. „Unter Umständen kann das Kind zusätzlich eine Geldentschädigung verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn besonders intime oder bloßstellende Bilder veröffentlicht wurden. Inzwischen älter gewordenen Kinder könnten ihre Eltern sogar darauf verklagen, dass die damals veröffentlichten Fotos nun gelöscht werden“, erklärt der Rechtsanwalt.
2019 hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Aufklärungs-Kampagne „Denken, fragen, posten“ ins Leben gerufen. „Viele Erziehungsberechtigte wollen die Daten ihrer Kinder im Internet zwar schützen, wissen aber teilweise nicht, wie sie das tun können. Genau da knüpft unsere Kampagne an.“, erklärt Cornelia Jonas, Referentin für Medienbildung beim Deutschen Kinderhilfswerk.
Zwar habe die Kampagne großes mediales Interesse entfacht und seinen Teil dazu beigetragen, dass ein besseres öffentliches Bewusstsein für das Problem entsteht. Doch alleine in der Medienkompetenz der Nutzer und Eltern sieht Jonas noch keine Lösung.
Medienbildung an öffentlichen Institutionen wie der Schule seien zwar ein Muss, aber es reiche nicht, die Verantwortung auf individueller Ebene zu sehen. „Wir brauchen eine Verantwortungsübernahme seitens der Anbieter und der Unternehmen“, sagt Jonas, die zugleich Staat, Länder und Kommunen an ihre Verantwortung erinnert, die Rechte von Kindern zu schützen und dafür auch in der digitalen Welt geeignete Methoden zu finden.
Wie dies gelingen könne, zeigt laut Jonas der UN-Kinderrechteausschuss mit seiner 25. Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld. Unter anderem steht darin geschrieben: „Die Rechte jedes Kindes sind im digitalen Umfeld zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Das digitale Umfeld wurde ursprünglich nicht für Kinder gestaltet und spielt dennoch eine wichtige Rolle in ihrem Leben. Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Regulierung, Gestaltung, Verwaltung und Nutzung des digitalen Umfelds das Wohl eines jeden Kindes vorrangig berücksichtigt wird.“