Osnabrück Hendrik Holt in Osnabrück zu langer Haftstrafe verurteilt
Im Windkraft-Prozess gegen Hendrik Holt und andere ist das Urteil gefallen. Alle Angeklagten sind vor dem Landgericht Osnabrück wegen ihres Millionenbetruges im Windkraftsektor verurteilt worden. Das sind die Strafen:
Die Wirtschaftskammer verurteilte Hendrik Holt zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Der frühere Finanzdirektor der Holt-Gruppe und väterliche Freund Heinz L. muss für sieben Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger der beiden hatten sieben Jahre für ihre Mandanten gefordert, die Staatsanwaltschaft acht Jahre und fünf Monate für Hendrik Holt sowie für Heinz L. acht Jahre.
Video: Stimmen zum Urteil im Fall Hendrik Holt
Auch die restlichen Angeklagten aus der Holt-Familie wurden wegen Beihilfe verurteilt: Holts Bruder zu drei Jahren und sieben Monate, seine Schwester zu drei Jahren und seine Mutter zu drei Jahren und vier Monate Haft.
Nach Überzeugung des Gerichts haben alle Angeklagten gemeinsam daran mitgewirkt, internationale Energiekonzerne zu betrügen. Den Unternehmen wurden ganz oder teilweise erfundene Windparkprojekte angedreht. Die führende Rolle kam dabei Hendrik Holt und Finanzdirektor Heinz L. zu.
Forderungen und Urteil im Überblick:
Im Prozess ging es um einen wirtschaftlichen Schaden von mehr als zehn Millionen Euro. Ohne das Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft im April 2020 hätte der Schaden noch deutlich höher ausfallen können.
Bis zuletzt hegten die Opfer der Holt-Gruppe trotz teils plumper Fälschungen und Lügen offenbar keinen Verdacht. Die Holt-Gruppe hatte massenhaft Unterlagen und Unterschriften gefälscht, um die Konzerne SSE, CEZ und Enel über die Realisierbarkeit von Windparks zu täuschen.
Jetzt den Podcast „Windmacher“ zum Fall Holt hören:
Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer ist noch nicht rechtskräftig. Den Angeklagten bleibt das Rechtsmittel der Revision. Ob sie davon Gebrauch machen, ist unklar. In dem Fall müsste der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen.