Osnabrück Windkraft-Prozess: Heute soll Urteil gegen Hendrik Holt fallen
Am Landgericht Osnabrück soll am Donnerstagmorgen das Urteil im sogenannten Windkraft-Prozess fallen. Hendrik Holt und den weiteren Angeklagten drohen teils langjährige Haftstrafen, weil sie Energiekonzernen erfundene Windparkprojekte angedreht haben. Die wichtigsten Details vor dem Urteil:
Die Schuldfrage: An der Schuld der Angeklagten bestehen keine Zweifel. Hendrik Holt, seine Mutter, sein Bruder, eine Schwester sowie Finanzdirektor Heinz L. haben im Prozess gestanden, internationale Energiekonzerne mit teilweise oder komplett erfundenen Windparkprojekten um Millionenbeträge gebracht zu haben.
Bei den vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht verhandelten drei Fällen geht es um einen Schaden von mehr als zehn Millionen Euro. Staatsanwaltschaft und Polizei hatten durch die Razzia im April 2020 und die Festnahme der Holts einen weitaus größeren Schaden abgewendet. Die Opfer ahnten nichts von dem teils nur schlecht kaschierten Betrug und wollten weiter investieren.
Die Strafe: Am Donnerstagmorgen wird es im Schwurgerichtssaal des Landgerichts also nicht mehr darum gehen, ob die Angeklagten schuldig sind. Allein die Höhe der Strafe gilt es zu klären. Staatsanwaltschaft und Verteidigung lagen in ihren jeweiligen Plädoyers nicht weit auseinander.
Die längste Zeit ins Gefängnis werden dabei wohl Hendrik Holt und Heinz L. gehen müssen. Die beiden, das hat der Prozess gezeigt, hielten die Fäden bei dem Betrug zusammen. Holt selbst agierte nach außen als das Gesicht der Unternehmung. Diese Strafen forderten Staatsanwaltschaft und Verteidiger in ihren Plädoyers:
Der Prozess: Nach dem Verlauf des Prozesses wird das Gericht wohl Urteile gegen die Angeklagten fällen, die im Rahmen der Plädoyers liegen. Die 35 zurückliegenden Verhandlungstage und die mehr als 130 vernommenen Zeugen haben keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Anklage gelassen. Im Gegenteil: Am Ende lobte sogar einer der Verteidiger der Holts die Arbeit der Staatsanwaltschaft - etwas, das eher selten in Strafprozessen der Fall ist.
Entscheidend für die letztendliche Höhe der Strafe dürfte sein, wie das Gericht das Verhalten der Energiekonzerne bewertet. Die hatten zwar Anwaltskanzleien mit der Überprüfung der von Holt erstellten Fantasiewindparks beauftragt. Doch trotz teils plumper Fälschungen von Dokumenten fiel den Kontrolleuren nicht auf, dass sie teils komplett erfundene Projekte überprüften.
Die Projekte: So präsentierte die Holt-Gruppe beispielsweise Grundstücksverträge mit Personen, die zum Zeitpunkt ihrer vermeintlichen Unterschrift längst verstorben waren. In anderen Fällen wiesen die Unterlagen Unterschriften zu Grundstücken aus, die es so gar nicht gibt. Die Holts hatten tatsächlich existierende Straßen dort um Hausnummern ergänzt, wo sie noch Unterschriften benötigten. Staatsanwalt Nils Leimbrock hatte es so formuliert: Mit einer einfachen Google-Suche hätten die Konzerne und ihre Prüfer stutzig werden können.
Vor Gericht wurden die Betrügereien an den Konzernen CEZ (Tschechien), SSE (Schottland) und Enel (Italien) verhandelt. Die Holt-Gruppe war aber auch darüber hinaus aktiv. Schon vor den Abschlüssen mit den internationalen Energiekonzernen bestanden Geschäftsbeziehungen zu den deutschen Konzernen Eon und RWE.
Ob auch diese von Holt ersonnene Fantasie-Projekte im Portfolio haben, war nicht Teil des Windkraft-Prozesses. Nach Recherchen unserer Redaktion deutet aber einiges darauf hin. Eine Art von Best-of der Fantasieprojekte versuchte die Holt-Gruppe noch kurz vor dem Auffliegen des Betruges im April 2020 zu verkaufen - das sogenannte “Project Munich”. Diese Karte zeigt, wo überall Windparks hätten entstehen sollen:
Mit der Festnahme von Holt in seiner Suite im Luxushotel Adlon in Berlin verhinderte die Staatsanwaltschaft den Abschluss dieses offenbar letzten großen Deals. Noch größerer Schaden wurde abgewendet.
Das Vermögen: Das durch die Betrügereien zusammengekommene Geld gilt als pfutsch. Entweder weil es eingefroren auf Konten in Steueroasen liegt. Oder weil die Ermittler das Vermögen der Familie beschlagnahmt haben. In den zurückliegenden Monaten wurde beispielsweise der Luxus-Fuhrpark der Holt-Gruppe von der Justiz versteigert., darunter unter anderem Bentleys. Auch Schmuck und andere wertvolle Gegenstände kamen unter den Hammer.
DIe Villa der Familie Holt in Bakum im Landkreis Vechta wurde von einer Maklerin im Auftrag des Insolvenzverwalters verkauft. Teile der Familie sind nach Bayern und Berlin verzogen. Nur noch Hendrik Holt und Heinz L. sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Zumindest für eine gewisse Zeit könnten demnächst auch weitere Holt-Familienmitglieder bald wieder in eine Justizvollzugsanstalt zurückkehren.