Oldenburg

Mutmaßlicher Maddie-Entführer wollte aus dem Gefängnis vorzeitig raus

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 06.05.2022 17:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
JVA Oldenburg: Hier sitzt Christian B. in Haft. Der Straftäter wird auch verdächtigt, die kleine Maddie McCann entführt zu haben. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
JVA Oldenburg: Hier sitzt Christian B. in Haft. Der Straftäter wird auch verdächtigt, die kleine Maddie McCann entführt zu haben. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich
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Der Straftäter Christian B. wird verdächtigt, die dreijährige Madeleine McCann 2007 entführt und getötet zu haben. Er beantragte nun die vorzeitige Haftentlassung aus der JVA Oldenburg – und scheiterte.

Der mutmaßliche Entführer und Mörder der kleinen Maddie (Madeleine McCann), der in der Justizvollzugsanstalt in Oldenburg zurzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen verbüßt, bleibt in Haft. Das Oldenburger Landgericht hat den Antrag des verdächtigen Christian B. auf Halbstrafenbildung zurückgewiesen. Das bestätigte am Freitag Richter Toben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.

Im Jahr 2019 hatte das Landgericht in Braunschweig Christian B. wegen einer brutalen Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau in Portugal zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. B. sitzt die Strafe in der JVA Oldenburg ab. Unter besonderen Umständen können Verurteilte das Gefängnis vorzeitig verlassen, wenn sie die Hälfte der Strafe verbüßt haben (Halbstrafenbildung).

Dieser Zeitpunkt war für B. vor drei Wochen gewesen. Er hatte deswegen einen Antrag auf Halbstrafenbildung beim Landgericht in Oldenburg gestellt.

Doch B. bleibt in Haft. Das Landgericht hat den Antrag des Inhaftierten mit der Begründung zurückgewiesen, dass für eine Halbstrafenbildung die Voraussetzungen nicht vorliegen würden. B., der von 1995 bis 2007 in Portugal gelebt haben soll, ist wegen Sexualdelikten vorbestraft. Er soll auch noch weitere Vergewaltigungsverfahren zu erwarten haben.

Damit nicht genug: B. geriet in Verdacht, im Mai 2007 die dreijährige Maddie McCann aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz an der Algarve-Küste entführt und ermordet zu haben.

Entsprechende Ermittlungen laufen zurzeit. Die portugiesische Staatsanwaltschaft hat Christian B. als verdächtig eingestuft. Eine Anklage ist noch nicht erhoben worden, Ermittlungen laufen auf Hochtouren. B. bleibt nun in Haft. Gegen den Beschluss des Oldenburger Landgerichtes hat er sofortige Beschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in dem Fall entscheiden.

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