Aurich

Zerbröselte Eternit-Platten in Abfallsäcken

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 03.05.2022 17:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Ein Bauunternehmer soll in Aurich asbesthaltiges Material ohne Schutzvorkehrungen abreißen lassen haben. Nun steht er vor Gericht.

Aurich - Weil er krebserregende Abfälle unbefugt und unsachgemäß entsorgt haben soll, muss sich seit Dienstag ein Bauunternehmer aus dem Kreis Wittmund vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft sollen auf sein Geheiß asbesthaltige Eternit-Platten mit einem Bagger abgerissen und dabei zerbröselt worden sein. Wegen fehlender Schutzmaßnahmen sei durch umherfliegende Partikel die Gesundheit der Bauarbeiter gefährdet worden.

Ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes war im Dezember 2019 durch einen anonymen Anruf auf die vermeintlichen Missstände auf die Baustelle am Auricher Georgswall aufmerksam geworden.

Belastende Bruchstücke im Abfallsack

Bei einer Kontrolle habe er einen großen Abfallsack voller belasteter Bruchstücke vorgefunden, die von einem bereits abgerissenen Gebäudeteil gestammt hätten, berichtete er als Zeuge in der Verhandlung. Aus deren Zustand habe er auf die unsachgemäße Behandlung des gefährlichen Materials geschlossen. Zwar komme es gelegentlich vor, dass bei der Demontage einzelne Platten zerbrächen, jedoch deuteten die Kleinteile darauf hin, dass sie in diesem Fall zerschlagen worden seien. Gesehen habe er dies allerdings nicht. Der Abriss schadstoffhaltiger Baumaterialien sei üblicherweise im Vorfeld bei der Behörde anzumelden und von Spezialfirmen zu erledigen. Die auf der Baustelle angetroffenen Arbeiter hätten jedoch weder von einem Entsorgungskonzept noch von einem Gefahrgutachten gewusst. Weil er vermutet habe, dass die Asbestplatten von weiteren Gebäuden ähnlich behandelt werden würden, habe er die Baustelle stillgelegt. Der Baggerfahrer erklärte hingegen, ihm sei der Umgang mit Asbest untersagt, um dessen Entsorgung sich Spezialisten kümmerten. Weder er noch sein Kollege hätten die Scherben in das Bigbag gefüllt. Nach dem Besuch des Kontrolleurs habe man weitergearbeitet, von einer Stilllegung der Baustelle durch das Gewerbeaufsichtsamt wisse er nichts. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und ließ stattdessen seinen Verteidiger Ben Bartholdy für sich sprechen. Der Rechtsanwalt monierte die Voreingenommenheit des Staatsbediensteten gegen seinen Mandanten, weil dieser sich seiner Meinung nach zu häufig auf seine Vermutungen und Rückschlüsse berief.

Weil der Mitarbeiter des damals beauftragten Entsorgungsunternehmens erkrankt war, konnte er am Dienstag als Zeuge nicht vernommen werden. Richterin Stellmacher mochte jedoch auf dessen Angaben nicht verzichten und unterbrach die Verhandlung. Sie wird am 17. Mai ab 12.30 Uhr fortgesetzt.

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