Osnabrück

Mittäter oder Gehilfe? Das fordern die Verteidiger der drei Holts

Nina Kallmeier
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Von Nina Kallmeier
| 03.05.2022 16:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der letzte Verhandlungstag im Fall Holt ist um. Am 12. Mai wird Richter Norbert Carstensen das Urteil verkünden. Foto: David Ebener
Der letzte Verhandlungstag im Fall Holt ist um. Am 12. Mai wird Richter Norbert Carstensen das Urteil verkünden. Foto: David Ebener
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Der letzte Prozesstag vor der Urteilsverkündung im Windkraftprozess am Landgericht Osnabrück ist zu Ende. Das waren die letzten Worte der Angeklagten und diese Strafen fordern die Verteidiger der drei Familienmitglieder für ihre Mandanten.

Im Prozess gegen ihn und andere hatte sich Hendrik Holt noch ausführlich und allem Anschein nach fast stolz zu den Betrügereien und hochtreibenden Plänen der Holt Gruppe im Windkraftsektor geäußert. Als sogenannter Frühphaseninvestor hatte sie den internationalen Energiekonzernen SSE (Schottland), CEZ (Tschechien) und Enel (italien) bis zur Festnahme der Holts am 17. April 2020 ganz oder in Teilen erfundene Windparkprojekte verkauft. Das hat die rund achtmonatige Verhandlung vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Osnabrück bestätigt.

Am Ende der Verhandlung hatte Holt, der Mann der großen Versprechungen, hingegen nur wenige Worte übrig. Die Möglichkeit, sich noch einmal zu seinem Tatbeitrag zu äußern und Reue zu zeigen ließ er verstreichen. Stattdessen wies Holt noch einmal auf die Bedingungen zu Beginn der Untersuchungshaft hin, die sein Anwalt Marco Lund in seinem Plädoyer vergangene Woche beanstandet hatte.

Ein ganz anderes Bild gab der mitangeklagte Heinz L. am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung ab. Im Prozess der Letzte der Angeklagten, der sich zum Betrug äußerte, gab der „väterliche Freund“ der Familie Holt nun ein fast emotionales Statement ab. „Ich schäme mich jeden Tag vor mir selbst für den Beitrag, den ich zu dem Betrug geleistet habe“, sagte L. Was ihm besonders leid tue sei, dass er das Vertrauen der Menschen missbraucht habe. „Ich habe in den fast zwei Jahren Untersuchungshaft ehrlich gebüßt.“

Auch Hendrik Holts Mutter, Schwester und Bruder nutzten die Gelegenheit am Dienstag, um sich zu entschuldigen oder noch einmal ihre Reue zu betonen. Im Prozess sei ihm bewusstgeworden, dass hinter jedem Namen auf dem Papier auch eine Person stehe, der man geschadet habe, so Hendrik Holts Bruder. Das tue ihm sehr leid. Ähnlich reagierten Mutter und Schwester Holt. Es tut ihr „ehrlich leid“, so Hendriks Mutter. Sie wolle die Möglichkeit nutzen, sich „aufrichtig zu entschuldigen“, so die Schwester.

In der kommenden Woche wird Richter Norbert Carstensen nun das Urteil im Windpark-Prozess fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits Gesamtfreiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten für Hendrik Holts Mutter, seine Schwester und seinen Bruder gefordert. Die Verteidiger blieben in ihren Plädoyers am Dienstag deutlich darunter – und betonten, dass ihre Mandaten Gehilfen und weniger Mittäter gewesen seien.

Für eine Freiheitsstrafe von jeweils drei Jahren plädierten die Anwälte von Holts Mutter und Bruder. „Mein Mandant ist Mitläufer, nicht Mittäter“, betonte Verteidiger Jan Lam mit Blick auf Hendrik Holts Bruder. Lam schob zudem die Verantwortung auch auf die Anwaltskanzleien der betrogenen Energiekonzerne. Ihnen waren die Betrügereien der Holt Gruppe bei ihren Prüfungen der Projekte nicht aufgefallen.

Der Anwalt von Mutter Holt, Joe Thérond, hob zudem die Bedeutung des Geständnisses seiner Mandantin hervor: Ohne ihre Einlassung sowie die der Schwester habe es keine Beweise gegeben, die belegt hätten, dass die beiden Frauen an einzelnen Fälschungen beteiligt gewesen wären.

Anwalt Jörg Steinheimer, der Hendrik Holts Schwester vertritt, beantragten für ihre Mandantin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Sie sei ein kleines Rädchen im Getriebe gewesen, der Tatbeitrag zwar erheblich, aber austauschbar. In ihrem frühen Geständnis nach der Festnahme habe sie zudem als erste sich und andere Familienmitglieder belastet und so dazu beigetragen, die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zu sichern.

Das Urteil fällt am 12. Mai.

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