Aurich

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mähroboter-Diebstähle

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 28.04.2022 16:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Rasenmähroboter fährt über eine Wiese. Foto: DPA
Ein Rasenmähroboter fährt über eine Wiese. Foto: DPA
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Mähroboter im Wert von 30.000 Euro hat ein Mann zusammen mit zwei Komplizen gestohlen. Dafür wurde er jetzt vom Landgericht in Aurich verurteilt. Zuvor hatte es mit ihm einen Deal geschlossen.

Aurich - Weil er zusammen mit zwei Komplizen in ein Auricher Gartencenter und einen Leeraner Baumarkt eingebrochen war und dort Mähroboter im Gesamtwert von rund 30 000 Euro gestohlen hatte, verurteilte das Landgericht am Donnerstag einen 47-Jährigen wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Die Täter waren im März 2020 über die Außenfläche auf das Dach des Marktes in Aurich gelangt, wo sie ein Fenster eingeschlagen und die Rasenmäher nach draußen gehievt hatten. In Leer waren sie über ein Hochregal an ein Fenster gelangt, über das sie zehn Roboter mit einem Stab herausgeangelt hatten.

Der Angeklagte war bereits im Januar 2021 wegen einer Reihe von ähnlichen Diebstählen vom Landgericht Hannover zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden, die er zurzeit verbüßt. Damals waren ihm und bis zu fünf Mittätern insgesamt acht Einbrüche in Bau- und Gartenmärkte im norddeutschen Raum sowie in Nordrhein-Westfalen zur Last gelegt worden. Der Wert der Beute, die überwiegend aus elektrischem Gartengerät bestand, belief sich auf rund 130.000 Euro. Den Erlös aus dessen Verkauf hatten die Diebe untereinander aufgeteilt und damit ihren Lebensunterhalt finanziert.

Motive für die Taten: Alkohol- und Glücksspiel

Die Kammer am Auricher Landgericht fasste beide Entscheidungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammen. Den Urteilen war eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht vorausgegangen. Vollumfängliches und glaubhaftes Geständnis gegen eine Gesamtstrafe zwischen fünf und sechs Jahren, lautete der Deal im Vorfeld der Verhandlung, um so eine aufwendige Beweisaufnahme zu verkürzen. Der Angeklagte räumte die Taten denn auch unumwunden ein, zu seinen immer noch unbekannten Komplizen schwieg er sich jedoch aus. Als Motiv nannte er seine Alkohol- und Spielsucht.

Ein Beamter aus Hamm hatte die Auricher Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht. Wie ein Zeuge aus Aurich berichtete, war dem nordrhein-westfälischen Kollegen die ähnliche Vorgehensweise wie bei den in Hannover verhandelten Serieneinbrüchen aufgefallen. Damals waren die Täter in flagranti erwischt worden, nachdem sie zuvor telefonisch überwacht worden waren. Fußabdrücke an den Tatorten hatten eindeutig dem am Mittwoch Angeklagten zugeordnet werden können.

Richter: Erheblich kriminelle Energie

Nach Auffassung des Staatsanwaltes Kunst hatte der Angeklagte in seinem Handeln eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Wie sich aus den Protokollen der Telefonüberwachung ergeben hatte, hatte er die Örtlichkeiten der Märkte ausbaldowert und die Einbrüche organisiert. Kunst forderte fünf Jahre und neun Monate Gefängnis.

In ihrem Urteil blieb die Kammer nur leicht unter seinem Antrag, die Einziehung des Erlangten aus sämtlichen Taten wurde angeordnet. Dafür muss der Angeklagte teilweise allein, teilweise gemeinsam mit seinen Komplizen aufkommen. Zwar habe dieser die Taten gestanden und bereut, aufgrund der großen Beute und der tragenden Rolle des Angeklagten handele es sich jedoch nicht um einen minderschweren Fall, erläuterte Richter Michael Herrmann in der Urteilsbegründung.

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