Hamburg
Strafrabatt? Hendrik Holt litt angeblich Todesangst im Gefängnis
Hendrik Holt hat gemeinsam mit anderen internationale Energiekonzerne um Millionenbeträge betrogen. Das ist unstrittig. Aber wie lange muss er dafür ins Gefängnis? Holts Verteidiger fordern Strafrabatt, weil ihr Mandant unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Untersuchungshaft untergebracht gewesen sein soll. Zeitweise habe er Todesangst erlebt, so Holt selbst.
Am Morgen des 5. Mai 2020 wurde Hendrik Holt einmal mehr unsanft geweckt. Der vormals vermeintlich erfolgreiche Windkraftunternehmer lag zu diesem Zeitpunkt in einer Zelle in der Justizvollzugsanstalt Lingen in Niedersachsen. Eine Sondereinheit fesselte ihn, zog ihm eine Maske über den Kopf und transportierte ihn zu einem Hubschrauber.
Er habe Todesangst durchlebt, zitierte Holt-Verteidiger Marco Lund aus einer Einlassung seines Mandanten. „Ich dachte, man werde mich gleich in der Luft entsorgen wollen“, verlas Lund aus dem Schriftstück. Tatsächlich wurde der Emsländer lediglich in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg verlegt.
Hintergrund des enormen Aufwands waren Hinweise, die das Bundeskriminalamt nach Niedersachsen weitergereicht und für glaubhaft eingestuft hatte: Holt sollte möglicherweise bei einem Transport aus der Untersuchungshaft befreit werden. Nur wusste Holt selbst davon wohl nichts. Der Hinweis stammte offenbar aus abgefangenen Chat-Unterhaltungen mutmaßlicher Krimineller.
Lund wiederholte die fast zwei Jahre zurückliegenden Vorgänge jetzt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Osnabrück. Hier steuert der Prozess um den großen Windkraftbetrug auf ein Urteil zu. Holt, seine Mutter, sein Bruder, eine Schwester sowie Finanzdirektor Heinz L. haben gestanden, internationale Energiekonzerne mit gefälschten Windparkprojekten um Millionenbeträge gebracht zu haben.
Geht es nach Lund und Co-Verteidiger Andrija Pancic, dann sollte der Hauptangeklagte Hendrik Holt höchstens zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor acht Jahre und fünf Monate für den 32-jährigen Emsländer gefordert.
Lund und Pancic legten dem Gericht aber nahe, die Haftumstände mildernd zu berücksichtigen. Demnach habe Holt mehr als sechs Monate in Isolationshaft gesessen, weitgehend abgeschirmt von anderen Menschen. Als verstörend und erniedrigend habe Holt die Zeit erlebt. Die Umstände hätten ihn psychisch belastet. Auch einen Verstoß gegen die Menschenwürde stellte Verteidiger Lund in den Raum.
Neben den Haftbedingungen müssten auch die Umstände der Tat strafmildernd berücksichtigt werden, so die Anwälte. Die Opfer hätten es Holt und den Mitangeklagten sehr einfach gemacht. Anwalt Lund sprach von einer Tür, die nicht fest verschlossen, sondern sperrangelweit offen stand.
Er fragte in den Gerichtssaal: „Wäre jemand der Anwesenden bereit, Geld zu investieren in einen Windpark, der in einem Naturschutzgebiet liegt?” Lund spielte damit auf die hohe Risikobereitschaft der betrogenen Energiekonzerne und die mangelhafte Prüfung der Unterlagen durch deren Anwaltskanzleien an. Verteidiger Pancic wunderte sich, dass die Konzerne die Prüfer nicht in Regress genommen haben für deren mangelhafte Arbeit. Schließlich seien so Millionenschäden entstanden.
Ähnlich argumentierten auch die beiden Verteidiger von Heinz L., dem früheren Finanzdirektor der Holt-Gruppe. “Natürlich ist dieser Fall zu bestrafen. Aber zu einem Betrug gehören immer zwei Seiten”, so Jan Bütepage. Und hier hätte sowohl bei den Holts als auch bei den Energiekonzernen große Sorglosigkeit und Dilettantismus vorgeherrscht. Die zahllosen gefälschten Unterlagen seien ohne Weiteres als Fake zu identifizieren gewesen.
Temba Hoch erinnerte daran, dass die “wirtschaftliche und bürgerliche Existenz” seines Mandanten vernichtet sei. “Er hat nichts mehr” und werde künftig wohl auf die Unterstützung seiner Kinder angewiesen sein. Zudem müsste die Haftzeit im Libanon berücksichtigt werden. L.s Verteidiger forderten daher eine Höchststrafe von sieben Jahren, die Staatsanwaltschaft hatte zuvor acht Jahre gefordert.
L. war einige Wochen nach der Razzia im April 2020 gegen die Holts in Deutschland durch eine Spezialeinheit in dem Mittelmeerland festgenommen worden. Bis zu seiner Auslieferung nach Deutschland vergingen weitere Wochen. Nachts habe er die Schreie seiner Mitgefangenen gehört, die im Keller gefoltert worden sein, so Anwalt Hoch.
Der Prozess wird in der kommenden Woche mit den Plädoyers der Verteidiger der restlichen angeklagten Holts fortgesetzt. Auch für diese hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Ein Urteil könnte am 12. Mai fallen. Mehr zum Fall Holt auch im Podcast „Windmacher“ zum Nachhören. Überall dort, wo es Podcasts gibt oder auf dieser Seite.