Osnabrück

Holt-Prozess: Diese Haftstrafen fordert die Staatsanwaltschaft

Dirk Fisser, Nina Kallmeier
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Von Dirk Fisser, Nina Kallmeier
| 26.04.2022 13:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück fordert acht Jahre und fünf Monate Haft für den Emsländer Hendrik Holt. Foto: Swaantje Hehmann
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück fordert acht Jahre und fünf Monate Haft für den Emsländer Hendrik Holt. Foto: Swaantje Hehmann
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Plädoyer im Holt-Prozess: Geht es nach der Staatsanwaltschaft müssen alle Angeklagten im Verfahren um den Millionenbetrug im Windkraftsektor für mehrere Jahre hinter Gittern. Bewährungsstrafen schloss die Staatsanwaltschaft aus, würde Mutter Holt am liebsten sogar sofort wieder im Gefängnis sehen.

Es hätte auch alles ganz anders kommen können. Keine spektakuläre Festnahme im Berliner Hotel Adlon im April 2020, kein großer Wirtschaftsprozess vor dem Landgericht Osnabrück.

Stattdessen irgendwo ein schönes Leben in Saus und Braus, finanziert aus den Einnahmen des letzten großen Coups, dem „Project Munich“, das eine so gigantische Lüge war, dass den Angeklagten um Hendrik Holt „immerwährender Reichtum“ gewunken hätte.

Offenbar war ein Geschäftspartner der Holt-Gruppe allen Ernstes nicht abgeneigt, einen weiteren großen Millionenbetrag in das Paket voll mit erfundenen Windparkprojekten zu investieren. Erst die Festnahme Holts ließ den Deal platzen.

Diese alternative Fassung der Geschichte um das vermeintliche Windkraftwunderkind Holt skizzierte am Dienstag vor dem Landgericht Osnabrück Staatsanwalt Nils Leimbrock in seinem Plädoyer. Der Anklagevertreter zeigte sich überzeugt, dass zum Tatplan der geständigen Windkraftbetrüger gehört habe, „die Bühne mit einem großen Knall zu verlassen“. Wohnungen im Libanon seien bereits angemietet gewesen.

Es kam aber eben doch anders. Eine Kommunalbeamtin der Gemeinde Barßel wurde stutzig, als sie eine gefälschte Unterschrift von sich entdeckte, erstattete Anzeige und brachte damit das „äußerst wackelige Kartenhaus“ der Holt-Gruppe zum Einsturz. Leimbrock bezeichnete die Beamtin als „heimliche Heldin“.

Aus einer wenigen Seiten umfassenden Ermittlungsakte wurden über Monate und Jahre viele Bände und zwei Anklagen vor dem Landgericht Osnabrück. Zeitweise mehr als 20 Polizeibeamte hatten die Erfolgsgeschichte der emsländischen Familienunternehmer auseinandergenommen.

Am Ende, so Leimbrock, seien von den zahlreichen sichergestellten Dokumenten wohl nur die Rechnungen authentisch gewesen, die die Holt-Gruppe an internationale Energiekonzerne schickte. Mit „nahezu einzigartiger krimineller Energie“ hätten die Holts und Heinz L. erfundene Windkraftprojekten an die Konzerne CEZ, Enel und SSE um einen zweistelligen Millionenbetrag gebracht.

Es grenze doch an ein Wunder, resümierte der Staatsanwalt, dass keinem Geschäftspartner oder deren Anwaltskanzleien aufgefallen sei, dass bei der Holt-Gruppe etwas im Argen lag. „20 Minuten Zeit und zwei Kaffee und man hätte schnell herausgefunden, dass Hendrik Holt kein Doktor ist, sondern Hochstapler“, so Leimbrock unter Anspielung auf den falschen akademischen Grad, mit dem sich Hendrik Holt zeitweise schmückte.

Und weiter: „Ein weiterer Klick auf Google Maps hätte ausgereicht, um den deutschen Geschäftssitz zu identifizieren. Ob ein Konzern wie Holt, der angeblich mit Milliarden jongliert wirklich schräg gegenüber einer Fernfahrergaststätte residiert?“ Das habe nicht zur „feudalen Selbstinszenierung“ gepasst.

Auch die Vielzahl an angeblich gleichzeitig verfolgten Projekten hätte stutzig machen müssen in Zeiten, in denen der Windkraftausbau in Deutschland fast am Boden lag. Leimbrock verglich den umtriebigen Emsländer: „Ein Elon Musk ist dagegen ein lethargischer Kleinunternehmer.“ Eigentlich böte der Fall Holt alles für eine gute Verfilmung, sagte Leimbrock. Allerdings würde das Drehbuch wohl abgelehnt werden, da in der Gesamtschau die Ereignisse, die tatsächlich so stattgefunden haben, für unrealistisch erachtet würden.

Das Verfahren vor dem Landgericht steht kurz vor dem Abschluss. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hat die Schlussphase eingeläutet. „Vollumfänglich und ohne jeden Zweifel“ habe die Hauptverhandlung die angeklagten Straftaten belegt, so Leimbrock. Holt, seine Mutter, sein Bruder, seine Schwester sowie Finanzdirektor Heinz L. hatten den umfassenden Betrug letztlich auch eingeräumt. Der Fall werde in die Kriminalgeschichte eingehen, so Leimbrock.

Er forderte mehrjährige Haftstrafen für alle Angeklagten. Zwar seien Hendrik Holt und Heinz L. die Köpfe hinter dem angeklagten Großbetrug gewesen – sie sollen nach Auffassung Leimbrocks für acht Jahre und fünf Monate beziehungsweise acht Jahre hinter Gitter. Aber auch Holts Bruder, seine Schwester und seine Mutter seien als Mittäter einzustufen. Ihr jeweiliger Beitrag sei Essenziell für das Gelingen der Hochstapelei gewesen. Sie alle hätten phasenweise das Leben von Berufskriminellen geführt.

Für Holts Bruder, den Technikspezialisten unter den Angeklagten, beantragt Leimbrock drei Jahre und zehn Monate Haft. Für die Mutter drei Jahre und sieben Monate, für die Schwester drei Jahre und drei Monate. Die Angeklagten nahmen die Verkündung des Strafmaßes am Dienstag weitgehend regungslos hin, Hendrik Holt notierte auf einem Zettel offenbar die Zahlen, die der Staatsanwalt nannte.

Nur an einer Stelle horchten alle auf: Leimbrock beantragte, den Haftbefehl gegen Mutter Holt wieder in Kraft zu setzen. Recherchen der Polizei Berlin hätten zwischenzeitlich erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Emsländerin mittlerweile tatsächlich in der Hauptstadt wohnt wie behauptet. Leimbrock argumentierte mit einer möglichen Fluchtgefahr.

Über den Antrag will das Gericht in den nächsten Tagen entscheiden. Möglicherweise muss die Angeklagte dann etwas früher wieder ins Gefängnis als erwartet. Das Verfahren selbst wird am Donnerstag mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Ein Urteil dürfte im Mai fallen - mehr als zwei Jahre nach der Festnahme Holts im Adlon und dem Ende der Erfolgsgeschichte.

Mehr zum Fall Holt in unserem Podcast „Windmacher“ überall dort, wo es Podcasts gibt oder auf dieser Internetseite.

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