Aurich
KVHS hilft Ukrainern bei Wohnungssuche
Die Kreisvolkshochschule Aurich besichtigt im Auftrag des Landkreises Wohnungen, die für Geflüchtete angeboten werden. Dabei sind einige Kriterien zu berücksichtigen.
Aurich - Wie Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Aurich untergebracht werden, beschäftigt gerade viele Menschen. Denn der Zustand der Wohnungen eines Immobilienunternehmers sorgt für Kritik bei Flüchtlingshelfern. Wer hingegen privat eine Wohnung oder ein Gästezimmer für einen längeren Zeitraum an ukrainische Familien abgeben oder vermieten kann, kann sich per E-Mail an den Landkreis wenden. Doch wie geht es dann weiter? Auf Nachfrage der ON bestätigt Landkreissprecher Rainer Müller-Gummels, dass Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule (KVHS) Aurich die Besichtigung der Wohnungen übernehmen.
Alle Wohnungen, die der Landkreis selbst für Geflüchtete anmieten möchte, werden vorher auf ihren baulichen Zustand, die Ausstattung und die Kosten geprüft. „Wir arbeiten eng mit dem Landkreis zusammen“, sagt KVHS-Standortleiter Sören Saathoff. So seien seine Mitarbeiter auch für die passende Ausstattung und ausreichend Wohnraum für die in Utlandshörn in Norden registrierten Menschen zuständig. Wer Bekannte in seinen privaten Räumen aufnimmt, geht dabei häufig nicht den Weg über den Landkreis.
Familienanschluss willkommen
„Viele wollen helfen und bieten Wohnraum an“, sagt Saathoff. Doch für die Geflüchteten könnte nicht jede Wohnung angemietet werden. „Wir haben vom Landkreis einen Kriterienkatalog bekommen, nach dem wir vorgehen.“ Welche Kriterien genau diese Aufstellung beinhaltet, möchte er nicht näher erläutern. Allerdings kämen neben abgeschlossenen Wohneinheiten auch einzelne Gästezimmer in Betracht. Gerade der Familienanschluss werde von vielen Ukrainern geschätzt, da sie so auch Hilfe bei Behördengängen und im Alltag erhalten können. Jedem Freiwilligen sollte bei der Meldung seines Wohnraums jedoch bewusst sein, dass die Unterbringung nicht nur für einen kurzen Zeitraum gebraucht wird.
Auch von Privatleuten angemietete Wohnungen werden durch den Landkreis auf die Richtlinie-KdU (Kosten der Unterkunft) hin überprüft. Hierin wird genau aufgeschlüsselt, welche Quadratmeter wie vielen Personen zur Verfügung gestellt werden müssen und was diese je nach Lage im Landkreis höchstens kosten dürfen. Laut der Richtlinie-KdU stehen beispielsweise einem Zwei-Personen-Haushalt etwa 60 Quadratmeter zu, einem Vier-Personen-Haushalt 85 Quadratmeter. Danach richten sich auch die Mieten, die übernommen werden. Für die Stadt Aurich ist diese je nach Quadratmeterzahl auf 426 Euro (bei 50 Quadratmeter) bis 827 Euro (125 Quadratmeter) festgelegt.
Auswertung wird nachgeholt
Die KVHS organisiert neben den Wohnungen gegebenenfalls auch die Erstausstattung. Durch ein großes Netzwerk und viele Spenden in den sozialen Kaufhäusern in Norden, Aurich oder Pilsum können sich Hilfsbedürftige Möbel aussuchen beziehungsweise Wohnungen vor Erstbezug ausgestattet werden. Gleichzeitig bietet die KVHS Sprachkurse für die Ukrainer an. Schon bei der Registrierung in Utlandshörn werde erfasst, inwieweit Sprachkurse gewünscht werden, so der Landkreis.
Wie viele Wohnungen von Privatpersonen derzeit zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt oder angeboten werden, mag der Landkreis nicht zu sagen. Denn bisher wurde hierüber keine Statistik geführt. „Hierzu erfolgt derzeit eine Auswertung“, sagt der Sprecher. Bisher wurde nur die Anzahl der Personen erfasst, die in Wohnraum des Landkreises vermittelt wurde. Das sind nach Angaben des Landkreises Aurich 229 Personen.