Aurich

Kritik an der Unterbringung: Landkreis bietet Ukrainern Umzug an

Kim Hüsing
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Von Kim Hüsing
| 20.04.2022 16:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Geflüchtete am Grenzübergang in Medyka in Südpolen. Viele Ukrainer sind froh, nach der Flucht irgendwo für längere Zeit unterkommen zu können. Foto: DPA
Geflüchtete am Grenzübergang in Medyka in Südpolen. Viele Ukrainer sind froh, nach der Flucht irgendwo für längere Zeit unterkommen zu können. Foto: DPA
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Nach der Kritik einiger Flüchtlingshelfer an Wohnungen für ukrainische Familien bietet der Landkreis Aurich diesen einen Umzug an. Dabei sind die Standards für eine Unterbringung klar geregelt.

Aurich – Flüchtlingshelfer aus dem Landkreis Aurich kritisieren die Unterbringung von Ukrainern in Mietwohnungen des Leezdorfer Immobilien-Kaufmanns Wilke Saathoff. Sie seien mit zu vielen Menschen auf zu engem Raum und in mangelhaft sanierten Gebäuden untergebracht, so der Vorwurf. Auf Anfrage der ON bestätigt Landkreissprecher Rainer Müller-Gummels, dass inzwischen alle von den Ehrenamtlichen bemängelten Wohnungen besichtigt wurden. „Den Bewohnern wurde angeboten, in Wohnungen untergebracht zu werden, die der Landkreis Aurich angemietet hat. Dies wurde von allen Bewohnern sofort abgelehnt“, schildert der Sprecher. Details wurden daher gar nicht mehr besprochen.

Die durch den Landkreis für Geflüchtete angemieteten Wohnungen würden im Vorfeld besichtigt und mit Möbeln ausgestattet. Die bemängelten Wohnungen hingegen wiesen nur eine Teilmöblierung auf, wie Flüchtlingshelfer den ON schilderten. Nach Angaben des Landkreises sind bisher 817 Ukrainer vor Ort registriert worden. Davon seien 232 durch das Land zugewiesen worden. Die anderen kamen durch private Initiativen nach Ostfriesland.

Bedarf konnte bisher gedeckt werden

Der Landkreis Aurich sei bemüht, auch diesen Menschen bei Bedarf Wohnraum zur Verfügung zu stellen, so Müller-Gummels. Bislang konnte jeder Bedarf an Wohnraum gedeckt werden. Aber aufgrund der unklaren Lage sei der Landkreis weiterhin auf der Suche nach Wohnungen, sowohl für ukrainische Familien als auch für alle anderen Geflüchteten, die Aurich vom Land zugewiesen werden.

Wer privat untergebracht wird, muss oft keine Miete zahlen, sondern wird als Gast im Haus aufgenommen. Sollten jedoch Unterbringungskosten anfallen, können diese beim Sozialamt des Landkreises geltend gemacht werden. Allerdings warnt der Landkreis, dass bei privaten Initiativen immer Rücksprache mit dem Landkreis gehalten werden sollte: „Keinesfalls darf man sich darauf verlassen, dass freie Plätze in Utlandshörn vorhanden sind.“ Eine Registrierung dort sollte schnellstmöglich erfolgen, um den Geflüchteten den Zugriff auf soziale Leistungen und einen Krankenversicherungsschutz zu ermöglichen.

Klare Vorgaben zur Unterbringung

Im Falle der ukrainischen Familien, die in den bemängelten Wohnungen leben, haben diese nach Angabe der Flüchtlingshelfer Mietverträge unterschrieben. Dabei berichtet Kreistagsabgeordneter Detlev Krüger von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt neun Wohnungen, in denen 36 Menschen untergebracht seien. Für viele Zimmer sei ein einzelner Mietvertrag geschlossen worden.

Wie viele Menschen auf engstem Raum untergebracht werden dürfen, ist auch im Landkreis Aurich streng geregelt. Laut der Richtlinie-KdU stehen einem Zwei-Personen-Haushalt etwa 60 Quadratmeter zu, einem Vier-Personen-Haushalt 85 Quadratmeter. Danach richten sich auch die Mieten, die übernommen werden. Für die Stadt Aurich ist diese je nach Quadratmeterzahl auf 426 Euro (bei 50 Quadratmeter) bis 827 Euro (125 Quadratmeter) festgelegt. In weiten Teilen des Landkreises fällt dieser Betrag geringer aus. Hinzu kommen Mindeststandards, die der Landkreis bei der Unterbringung zugrunde legt.

So sollen Haushaltsgemeinschaften immer nur eine zeitlich befristete Notlösung darstellen. Die Belegungskapazität einer Wohneinheit sei dabei auf zehn Personen begrenzt. Bei der Unterbringung von Einzelpersonen dürften nicht mehr als zwei oder drei Personen im gleichen Zimmer leben. Sanitäranlagen sollen höchstens für acht Personen dienen. Zudem heißt es in dem vom Landkreis zur Verfügung gestellten Dokument: „Die Räume müssen vom Hauseigentümer stets in renoviertem Zustand und frei von Schimmel und Ungeziefer gehalten werden.“ Genau dies bemängeln die Flüchtlingshelfer bei einigen der besichtigten Immobilien und hoffen auf Abhilfe.

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