Frankfurt

Weder „Herr“ noch „Frau“: Deutsche Bahn muss neutrale Anrede anbieten

Ankea Janßen
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Von Ankea Janßen
| 19.04.2022 17:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Beim Online-Ticketkauf bei der Deutschen Bahn muss bei der Anrede zwischen „Herr“ und „Frau“ gewählt werden. Foto: dpa/Rainer Jensen
Beim Online-Ticketkauf bei der Deutschen Bahn muss bei der Anrede zwischen „Herr“ und „Frau“ gewählt werden. Foto: dpa/Rainer Jensen
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Nicht Mann, nicht Frau: Eine nicht-binäre Person verklagt die Deutsche Bahn, weil sie sich gezwungen sieht, beim Ticketkauf zwischen „Herr“ und „Frau“ zu wählen. Jetzt muss der Konzern handeln.

In diesem Artikel erfährst Du:

Wer online etwas kauft, muss in seinen Kundendaten häufig angeben, ob er als „Herr“ oder „Frau“ angesprochen werden möchte. Was aber, wenn sich jemand weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt? Für die Deutsche Bahn könnte es künftig teuer werden, wenn sie beim Ticketkauf keine geschlechtergerechte Variante wählt.

Im konkreten Fall geht es um die Klage von Robin Nobicht. Nobicht identifiziert sich weder als Frau oder Mann und sieht sich von der Deutschen Bahn beim Ticketkauf in den Anredemöglichkeiten diskriminiert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, dass der Konzern Nobicht eine neutrale Anrede anbieten muss. Tut er dies nicht, droht die Verhängung eines Ordnungsgeldes, das bis zu 250.000 Euro betragen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Es sind nicht alle Menschen weiblich oder männlich, das ist rechtlich schon lange anerkannt. Nicht-binäre Menschen sind gesetzlich besonders vor Diskriminierung geschützt“, sagte Nobicht in einer Pressemitteilung der TIN-Rechtshilfe, die trans, inter und nicht-binäre Personen berät und in strategischen Verfahren begleitet. „Die Deutsche Bahn besteht seit Jahren dennoch darauf, alle Menschen als Frau oder Herr anzusprechen.“ Damit verstoße der Konzern laut Nobicht konsequent und wissentlich gegen geltendes Recht und baue darauf, dass „sich kein Mensch wehrt“.

Nobicht hofft darauf, dass die Klage gegen die Bahn Signalwirkung haben und dafür sorgen wird, dass auch „alle anderen nicht-binären Menschen“ künftig richtig angesprochen werden. Nobicht hatte sich nach der Streichung des Geschlechtseintrags im Pass immer wieder bei der Deutschen Bahn darum bemüht, die hinterlegten Daten anzupassen. Ohne Erfolg.  „Dabei würde es völlig ausreichen, wenn die Deutsche Bahn auf die Anrede mit Frau und Herr verzichtet und mich mit Guten Tag Robin Nobicht anspricht.“

Laut Nobichts Anwältin Friederike Boll fehlen gerade im Onlinehandel noch passende Anredemöglichkeiten für trans, inter und nicht-binäre Menschen. „Wir hoffen, dass bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen. Dies würde dazu beitragen, die Diskriminierung von trans, inter und nicht-binären Menschen im Onlinehandel abzubauen.“ 

René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe appelliert auch an die Verantwortung der Politik auf Landes- und Bundesebene: „Die Politik hat zwar die Möglichkeit eingeführt, ‚divers’ als Geschlecht eintragen zu lassen oder den Geschlechtseintrag zu streichen – mit allen Folgeproblemen hat sie uns jedoch allein gelassen.“

Hornstein ist ebenfalls nicht-binär und klagt in ähnlicher Sache gegen die Deutsche Bahn. Ende Mai wird der Fall vor dem OLG Frankfurt verhandelt. Abzuwarten bleibt also, ob die Bahn ihre Anrede-Optionen nicht grundlegend für alle Kunden ändern wird. Eine Anfrage dazu blieb vom Unternehmen bisher unbeantwortet.

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