Aurich/Wittmund
Den eigenen Sohn misshandelt: Wittmunder muss in Haft
Ein 25-jähriger Wittmunder hat seinen sieben Wochen alten Sohn misshandelt. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn zu Haft – denn eine schwerwiegende Verletzung war die Folge seiner Taten.
Aurich - Rund drei Wochen musste ein sieben Wochen altes Kind in einem Krankenhaus in Wilhelmshaven behandelt werden. Der Grund war ein komplizierter Oberschenkelbruch. Der Vater des Babys hatte es brutal misshandelt. Zu diesem Entschluss kam das Landgericht Aurich am Mittwoch nach einer mehrstündigen Verhandlung. Die Kammer verurteilte den heute 25-jährigen Wittmunder zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Der Verteidiger sagte, es falle seinem Mandanten schwer, sich an das Geschehen zu erinnern.
Die Mutter des Kindes und damalige Partnerin des Angeklagten sagte als Zeugin vor Gericht aus. Der Wittmunder sei in der Nacht im November 2019 aufgestanden, um ihren Sohn zu wickeln. Kurz darauf habe er sie geweckt, da das Bein des Babys „komisch heruntergehangen“ und das Kind nicht mehr aufgehört habe, zu schreien. Wie sich später im Krankenhaus herausstellte, war der Oberschenkel in einem 90 Grad Winkel gebrochen. Mithilfe einer sogenannten Overhead-Extension wurden die Beine des Kindes aufgehangen, um die Knochenteile wieder aneinander zu ziehen. Das Krankenhauspersonal verständigte die Polizei.
Für Rechtsmedizinerin war es ein klarer Fall
Zu so einer Verletzung könne es nicht ohne erheblichen Kraftaufwand kommen, erklärte eine Rechtsmedizinerin am Mittwoch. Das Bein des Kindes müsse unter Druck gedreht worden sein. Doch die Fraktur war nicht die einzige Verletzung. Am ganzen Körper des Säuglings fanden sich blaue Flecken und Rötungen.
Der Angeklagte sagte, er sei damit überfordert gewesen, jung Vater zu sein und habe seinen Sohn fest angefasst, da er beim Wickeln immer gestrampelt habe. Seine damalige Partnerin habe ihm gesagt, er solle nicht so grob mit dem Kind umgehen. „Ich habe das nicht so wahrgenommen“, sagte er. Schon bei ihrer polizeilichen Aussage hatte die heute 25-jährige Norderin angegeben, der Angeklagte habe ihren Sohn „rüpelhaft angefasst“. Vor Gericht sagte sie, er habe ihn schnell hochgehoben und beim Schaukeln sehr fest gehalten, ihn aber nie geschlagen oder sonstige Gewalt gezeigt. „Hätte ich das gewusst, hätte ich meinen Sohn beschützt“, sagte die 25-Jährige.
Kind trägt langfristige Folgen davon
Der heute zweieinhalbjährige Junge lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie. Noch immer sei er auf Physio- und Ergotherapie angewiesen, erklärte die leibliche Mutter. Eine Traumatherapie habe abgebrochen werden müssen, da ihr Sohn sich von dem Therapeuten nicht anfassen lassen wolle.
Für die Entscheidung der Richterin Dorothee Bröker war der Gesundheitszustand des Kindes ausschlaggebend. „Der einzige Punkt, die Strafe nach unten zu korrigieren wäre, dass es ihrem Sohn heute gesundheitlich perfekt geht“, sagte sie schon zu Beginn der Verhandlung. Denn gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittmund hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren und die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft. Die Richterin lag mit ihrem Strafmaß in der Mitte. Es blieb bei der veranlassten Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Eine Aussetzung zur Bewährung kam für die Kammer nicht infrage. „Was sie ihrem Kind angetan haben, rechtfertigt keine geringere Strafe“, sagte Richterin Bröker.