Aurich
Schweigegeld für eine Affäre oder doch ein Betrug?
Eine Frau soll für 18.000 Euro über das Amazon-Konto ihres Liebhabers eingekauft haben. War es Schweigegeld für die geheime Affäre oder Computerbetrug? Das Amtsgericht Aurich sprach jetzt das Urteil.
Aurich - Vor dem Amtsgericht in Aurich ist am Montag eine Frau aus Berlin von dem Vorwurf des Computerbetrugs freigesprochen worden. Wie berichtet, hatte die 33-Jährige am ersten Verhandlungstag eingeräumt, zwischen 2017 und 2019 insgesamt 325 Mal Waren im Gesamtwert von über 18.000 Euro im Internet bestellt und über das Amazon-Konto ihres Ex-Liebhabers bezahlt zu haben. Die ehemalige Auricherin bestritt allerdings, dies ohne Wissen des Mannes getan zu haben. Dieser habe ihr die entsprechenden Daten für ihr Schweigen zu ihrer Liebesbeziehung überlassen, erklärte sie. Dem verheirateten Unternehmer sei wichtig gewesen, ihre Affäre geheim zu halten. Schon früher habe er sie finanziell unterstützt, ihre Miete bezahlt und mitunter auch ihre Kleidung. Als sie schwanger von einem anderen geworden sei, habe er ihr 10.000 Euro, eine Wohnung und ein Auto für eine Abtreibung geboten. Ein Freund des Mannes habe sie damals mitten in der Nacht aufgesucht, um für dieses Angebot zu werben. Sie aber habe sich für ihren Sohn entschieden.
Der solchermaßen Bezichtigte war vor Gericht in Begleitung eines Zeugenbeistands erschienen, über den er ein derartiges Angebot weit von sich gewiesen hatte. Das Geld sei als eine Art „Schweigegeld“ zu verstehen gewesen, hatte er klargestellt. Dass sein Konto unbefugt genutzt werde, habe er erst nach anderthalb Jahren bemerkt und sich dann an die Polizei gewandt. Seine ehemalige Geliebte habe er als Urheberin der vielen Zahlungen gar nicht in Verdacht gehabt.
Aussage gegen Aussage
Weil der nächtliche Besucher, als Zeuge befragt, sich wohl an „diesen ominösen Samstag“ erinnern konnte, nicht jedoch an Einzelheiten seines Gesprächs mit der Angeklagten und auch zu Absprachen zwischen ihr und seinem Freund keine Auskunft geben konnte, trugen seine Angaben wenig zur Klärung bei.
Es stehe Aussage gegen Aussage, stellte die Staatsanwältin darum in ihrem Plädoyer fest. Während aber die Angeklagte in sich schlüssig und stringent berichtet habe, habe der Geschädigte „eher ein schlechtes Bild abgegeben“. Sie beantragte, die Frau freizusprechen. Richter Marvin Adick folgte ihrem Antrag. Sowohl die Angeklagte als auch ihre Mutter hätten die Situation glaubhaft geschildert. Der Geschädigte hingegen habe sich widersprüchlich geäußert und seine Angaben an entscheidenden Stellen korrigiert, hieß es der Urteilsbegründung. Es rege sich bei ihm „ein gewisses Störgefühl“, wenn ein Geschäftsmann erkläre, seine Konten über anderthalb Jahre nicht im Blick gehabt zu haben, sagte Adick.