Aurich

Prozess: Vertrauen führte zu Subventionsbetrug

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.04.2022 15:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit. Foto: DPA
Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit. Foto: DPA
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Ein Masseur aus dem Kreis Aurich wollte sich selbstständig machen und unterschrieb Unterlagen, ohne sie gelesen zu haben. Jetzt wurde er wegen leichtfertigen Subventionsbetrugs verurteilt.

Aurich - Weil er zu Unrecht 9000 Euro Corona-Überbrückungshilfen beantragt hatte, muss ein Masseur aus dem Landkreis Aurich 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) Strafe wegen leichtfertigen Subventionsbetrugs zahlen.

Der Masseur hatte im Jahr 2020 versucht, ein Gewerbe aufzubauen. Wie er in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Aurich berichtete, habe man ihm angeboten, Kabinen zur Behandlung von Sportlern in einer Einrichtung zu mieten und vorhandene Geräte und Duschen zu nutzen. Wegen der Corona-Maßnahmen war aus dem Unternehmen nichts geworden.

Angeklagter habe den Fachleuten blind vertraut

Vor Gericht gab der Mann an, von seinem ihm seit langen Jahren bekannten Unternehmensberater auf die möglichen Hilfen aufmerksam gemacht worden zu sein, mit denen Fixkosten hätten erstattet werden können. Obwohl er noch keine Einnahmen zu verzeichnen hatte, hatte er sämtliche erforderlichen Unterlagen an seinen Steuerberater gegeben, der ihm den ausgefüllten Antrag zur Unterschrift vorgelegt hatte. Diesen habe er ungelesen unterschrieben. Er habe den Fachleuten blind vertraut, begründete er seine Blauäugigkeit.

Heute bereue er das sehr. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, bekannte er. Sein Verteidiger verwies auf den tatsächlichen Verlust, den sein Mandant zu verzeichnen habe. Vielleicht sei der Subventionsantrag doch richtig gestellt worden, warf er ein. Zumindest habe der Angeklagte gelernt, in Zukunft genau zu lesen.

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