Aurich

Internetbetrug nach gescheiterter Liebelei

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 29.03.2022 10:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Eine ehemalige Auricherin kaufte für mehr als 18.000 Euro Waren über das Konto ihres Ex-Geliebten. Das geschah vermutlich aus Rache.

Aurich- Weil sie über das Konto ihres ehemaligen Geliebten für mehr als 18.000 Euro Ware bei Amazon bestellt hat, muss sich seit Montag eine 33-Jährige aus Berlin wegen Computerbetrugs vor dem Auricher Amtsgericht verantworten. In der Verhandlung gab die ehemalige Auricherin an, die Zugangsdaten zu dem Konto von dessen Inhaber erhalten zu haben. Mit diesem habe sie über zwei Jahre eine heimliche Beziehung geführt.

Weil der Unternehmer bereits verheiratet gewesen sei, habe er größten Wert auf Diskretion gelegt, habe sie kontrolliert, ihr Handy nach Hinweisen auf ihre Beziehung durchsucht und diese gelöscht. Während dieser Zeit habe er die Miete für ihre Wohnung bezahlt und ihr mitunter Kleidung gekauft.

Schwanger von anderem Mann

Als sie einen anderen Mann kennengelernt habe und von ihm schwanger geworden sei, habe ihr Ex-Liebhaber interveniert und ihr 10.000 Euro, eine Wohnung und ein Auto für eine Abtreibung angeboten. Ein Freund des Unternehmers habe sich noch eingeschaltet und für das Angebot ihres Ex geworben. Mitten in der Nacht habe er bei ihr Sturm geklingelt und versucht, sie davon zu überzeugen, dass eine Abtreibung für sie das Beste sei. Die Mutter der Angeklagten bestätigte den nächtlichen Gast.

Von dem Lärm aufgeschreckt, habe sie das Gespräch zwischen ihr und dem Mann mit angehört, erklärte sie als Zeugin. Die Angeklagte hatte sich jedoch für ihren Sohn entschieden. Für ihr Schweigen habe ihr Ex ihr die Amazon-Daten überlassen, berichtete sie. Irgendwie sei sie abhängig von dem Mann gewesen, darum habe sie sich darauf eingelassen.

Angeblich Geld für Abtreibung geboten

Der Unternehmer bestritt, der Angeklagten jemals Geld für eine Abtreibung angeboten zu haben, habe ihr aber durchaus dazu geraten. Nach Auskunft seines Zeugenbeistands sei die genannte Summe als „Schweigegeld“ gedacht gewesen. Ein Lastschriftmandat für sein Amazon-Konto habe er der Frau nicht erteilt, erklärte er. Allerdings habe er sie während ihrer „facettenreichen“ Beziehung finanziell unterstützt. Die Angeklagte habe ihm angeboten, sich ihr Schweigen zu erkaufen.

Nach einem Streit mit ihr habe er seiner Frau seine Affäre schließlich gestanden und damit die aufgebaute Drohkulisse zerstört. Weil sowohl er als auch seine Frau sehr viel über das genannte Amazon-Konto bestellt hätten, seien ihm die ungewöhnlichen Abbuchungen erst nach zwei Jahren aufgefallen.

Als sich herausgestellte, dass es sich bei den fraglichen Bestellungen um Babybedarf handele, für den seine eigenen Kinder zu alt gewesen seien, habe er bemerkt, dass sich jemand unrechtmäßig an seinem Konto bedient habe und Anzeige erstattet. Die Angeklagte habe er als potenzielle Täterin gar nicht verdächtigt. Über seine Bank habe er die Überweisungen zurückholen lassen. Die Verhandlung wird am 11. April ab 9 Uhr fortgesetzt.

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