Aurich
Maskenpflicht in Praxen: Ärzte wollen Hausrecht nutzen
Ob die Maskenpflicht in Praxen durch die neue Corona-Verordnung des Landes bestehen bleibt, ist derzeit in der Diskussion. Hiesige Vorsitzende der Ärztekammer und des -vereins sehen ein Ende kritisch.
Aurich – Ab kommender Woche fallen viele Schutzmaßnahmen der Corona-Pandemie weg. Eine neue Verordnung sieht wohl nur noch eingeschränkt eine Maskenpflicht vor, beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr. Ob in Arztpraxen eine Maskenpflicht weiter vorgeschrieben wird, ist umstritten. „Das Land gibt diese Verantwortung an die lokalen Gesundheitsämter ab“, sagt Dr. Jörg Weißmann. Der Vorsitzende der Bezirksstelle Aurich der Ärztekammer hat sich hierüber bei der Landesärztekammer und diese wiederum beim Gesundheitsministerium erkundigt. Demnach könnte das Gesundheitsamt des Landkreises Aurich eine Verfügung erlassen, die eine Maskenpflicht in Arztpraxen vorsieht, wenn die pandemische Lage dies hergibt. Der Landkreis Aurich hat dies nach Aussage des Sprechers Rainer Müller-Gummels jedoch nicht vor. Eine Verpflichtung könne sich höchstens noch aus den Arbeitsschutzrichtlinien ergeben, so die Auskunft.
Eine Nachfrage der ON beantwortet eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums wie folgt: „Die Landesregierung hat immer betont, dass alle rechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie in Niedersachsen auch über den 2. April hinaus genutzt werden sollen. Dementsprechend ist geplant, die Maskenpflicht für Arztpraxen in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, die im Laufe der Woche fertiggestellt und am Sonntag in Kraft treten wird.“ Denn das Infektionsschutzgesetz des Bundes sehe diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Für Dr. Weißmann eine neue Entwicklung. Vielleicht habe das Nachfassen durch die Landesärztekammer etwas bewirkt. „Das wäre sehr hilfreich und die einfachste Lösung“, sagt er.
Quarantäne beeinträchtigt die Praxen am meisten
Weißmann und einige seiner Kollegen wollen sich darauf aber nicht verlassen. Der Allgemeinmediziner aus Emden wird sonst von seinem Hausrecht Gebrauch machen und auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei seinen Patienten bestehen. „Wir haben hohe Infektionsraten in den Praxen“, sagt Weißmann. Allein durch die Quarantäne fehlt ihm momentan die Hälfte der Besatzung. Zudem hat er die Vertretung einer Praxis übernommen, in der alle erkrankt oder in Quarantäne sind. „Die Quarantäne fürchten wir am meisten“, so Weißmann. Deshalb ist ihm die Maskenpflicht so wichtig.
Auch eine allgemeine Maskenbefreiung hätte er in den vergangenen Monaten nicht einfach akzeptiert, sondern Kompromisse mit den Patienten gefunden. So seien sie oft zu Beginn oder zum Ende eines Tages behandelt worden, wenn wenige Menschen in der Praxis waren. „Wir haben uns immer gut geeinigt“, sagt er. Deshalb gehe er davon aus, dass seine Patienten eine individuelle Maskenpflicht weiter mittragen. In einer spontanen Umfrage hätten sich viele Kollegen für eine solche Lösung ausgesprochen und wollen ebenfalls an der Maskenpflicht festhalten.
Flickenteppich auf dem Weg aus der Pandemie
Dr. Lukas Bockelmann aus Timmel, Vorsitzender des Ärztevereins in Aurich, könne sich gut vorstellen, dass viele Hausärzte von ihrem Hausrecht Gebrauch machen würden und eine Maskenpflicht erheben. „Wir haben auch eine Gewährpflicht für die Gesundheit der Mitarbeiter und Patienten“, so Bockelmann. Denn bei einer körperlichen Untersuchung könne der Mindestabstand nicht eingehalten werden. In seinen Augen könne das Hausrecht funktionieren. Denn letztendlich entscheide jeder Arzt selbst, wen er behandelt, wenn kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt. Erst da greife die Beistandspflicht, so der Allgemeinmediziner.
Ohne die Landesverordnung könnte es im Landkreis Aurich bald einen Flickenteppich geben: Während in einer Arztpraxis die Maske Pflicht ist, könnten andere Ärzte für sich entscheiden, darauf zu verzichten. „Ich finde es logisch, dass der Ausstieg aus der Pandemie gleitend passiert“, sagt Bockelmann dazu.