Bremen

Polizei befreit Hundewelpen aus verwahrloster Wohnung in Bremen

Eyke Swarovsky
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Von Eyke Swarovsky
| 28.03.2022 13:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Polizei hat in Bremen Gröpelingen mehrere Hundewelpen aus einer verwahrlosten Wohnung befreit. (Symbolfoto) Foto: Polizei Bremen
Die Polizei hat in Bremen Gröpelingen mehrere Hundewelpen aus einer verwahrlosten Wohnung befreit. (Symbolfoto) Foto: Polizei Bremen
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Eine 49 Jahre alte Frau wollte am Samstag in Bremen-Gröpelingen einen Hundewelpen verkaufen. In der verwahrlosten Wohnung befanden sich weitere Welpen, die nicht artgerecht gehalten wurden. Die Polizei übergab die Vierbeiner in die Obhut eines Tierheimes.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, hatte sich ein interessierter Käufer am Samstag auf eine Internetanzeige bei der 49-Jährigen gemeldet, um einen angebotenen Labrador-Welpen anzuschauen. In der verdreckten Wohnung stellte er schließlich fest, dass der Welpe und augenscheinlich weitere Jungtiere nicht artgerecht gehalten wurden und alarmierte die Polizei.

Die Einsatzkräfte entdeckten in der mit Kot, Urin und verdorbenen Futterresten stark verschmutzten Wohnung insgesamt vier Cocker Spaniel- und einen Labrador-Welpen. Die Tiere befanden sich nach Angaben der Polizei in einem verwahrlosten und zum Teil offensichtlich besorgniserregenden gesundheitlichem Zustand. Eine Mutterhündin war nicht in der Wohnung.

Die Polizisten brachten die Welpen in ein Tierheim, wo eine Tierärztin hinzugezogen wurde. Sie stellte teilweise Unterernährung und weitere Krankheiten fest. Ein Rüde wies eine Verletzung auf, die sofort operiert werden muss. Auch die Impfpässe wiesen Ungereimtheiten auf.

Die 49-Jährige aus Bulgarien gab laut Polizei an, dass die Welpen 15 Wochen alt seien und sie regelmäßig Hundejunge aus ihrem Heimatland bekomme. Ihre Verwandten wären deshalb gerade mit einer Hündin auf dem Weg nach Bulgarien. Dokumente sowie ein Handy und ein Laptop wurden als Beweismittel von den Beamten beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen, unter anderem wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz und Urkundenfälschung dauern an.

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