Hannover

Niedersachsen: Ministerpräsident Weil scheut Corona-Konflikt mit OVG

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 25.03.2022 17:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Will nun doch nicht ganz Niedersachsen zum Hotspot erklären: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Foto: Sina Schuldt/dpa
Will nun doch nicht ganz Niedersachsen zum Hotspot erklären: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Foto: Sina Schuldt/dpa
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Ganz Niedersachsen ein Corona-Hotspot? Das hätte Ministerpräsident Weil gern, ist aber nicht so einfach. Eine Rolle dabei spielt auch das Oberverwaltungsgericht.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil würde gern sein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot erklären, um damit einige Corona-Regeln über den 2. April hinaus verlängern zu können. Ihm seien aber durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden. Das hat der SPD-Politiker im Interview mit unserer Redaktion deutlich gemacht. „Es bräuchte schon entweder ein besonders gefährliches Virus, was wir momentan zum Glück nicht haben. Oder das Kriterium der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems müsste erfüllt sein. Auch das aber sehen wir einstweilen nicht“, sagte Weil und fügte hinzu: „Sorry, aber wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her.“

Der Regierungschef räumte ein, dass er auch deswegen zurückhaltend sei, weil Niedersachsen ein sensibles Oberverwaltungsgericht (OVG) habe. Vor dem OVG in Lüneburg hatte das Land bei Klagen gegen Corona-Auflagen schon mehrfach das Nachsehen und musste Entscheidungen im Nachhinein korrigieren. „Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist auch vollkommen in Ordnung. Wir müssen mit guten Argumenten antreten können. Sonst können wir es auch gleich lassen“, betonte Weil.

Die Landesregierung beobachte die Corona-Lage weiter sehr genau. „Wir werden auch nichts anbrennen lassen, aber es macht keinen Sinn, jetzt in ein aussichtsloses Verfahren zu ziehen“, stellte der Ministerpräsident fest.

Nach dem Infektionsgesetz des Bundes sind bis auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen kaum noch Corona-Schutzmaßnahmen vorgesehen. Viele Länder wie auch Niedersachsen nutzen die Übergangsfrist bis zum 2. April. Danach sind weitergehende Corona-Vorgaben nur noch in so genannten Corona-Hotspots möglich. „Die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz legt die Messlatte extrem hoch“, beklagte Weil.

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