Aurich
Auricher muss nach geplatztem Waffenverkauf ins Gefängnis
Ein Mann aus Aurich hatte nach einem gescheiterten Waffendeal selbst die Polizei eingeschaltet. Deswegen wollte er vor Gericht eine mildere Strafe – das sah der Richter aus einem Grund anders.
Aurich - Weil er versucht hatte, drei Pistolen zu verkaufen, muss ein 60-Jähriger aus Aurich für ein Jahr ins Gefängnis. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht sah die Strafkammer um Michael Herrmann keinen Spielraum für eine Bewährungsstrafe. Der Mann ist vielfach vorbestraft, saß auch schon im Gefängnis und stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung.
Der 60-Jährige hatte sich gegen eine Entscheidung des Auricher Amtsgerichts gewehrt, das ihn im September vergangenen Jahres wegen gewerbsmäßigen illegalen Waffenhandels zu einer anderthalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Seine Berufung hatte er auf das Strafmaß beschränkt, die Tat selbst aber ohne Wenn und Aber eingeräumt. Er gab an, die Waffen seien ihm für 4000 Euro zum Kauf angeboten worden. Über einen Mittelsmann habe er einen Interessenten gefunden und 2000 Euro als Anzahlung erhalten, die er dem Verkäufer übergeben habe. Der potenzielle Käufer sei jedoch abgesprungen, woraufhin er die Waffen an den Anbieter habe zurückgeben wollen. Der habe sich geweigert, das Geld zurückzugeben, habe im Gegenteil die restlichen 2000 Euro eingefordert und gedroht, andernfalls ihn und seine Familie zu erschießen. In seiner Not hatte sich der Angeklagte an die Polizei gewandt, die den Anbieter bei der Übergabe der Waffen auf einem Parkplatz festgenommen hatte. Er gab an, spielsüchtig zu sein und aus Geldnot gehandelt zu haben.
Angeklagter hat langes Vorstrafenregister
Weil er den Deal aus eigenem Antrieb verhindert hatte und niemand zu Schaden gekommen war, beantragte sein Verteidiger eine milde Strafe, auch in Hinblick auf die schwere Erkrankung seines Mandanten und dessen familiärer Verantwortung als sechsfacher Vater. Keine Option nach Ansicht der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie verwies auf das lange Vorstrafenregister des Angeklagten. Sie hege „erhebliche Bedenken“ gegen eine Bewährungsstrafe. Alle Aspekte einer positiven Sozialprognose hätten bereits bei seiner letzten Verurteilung vorgelegen, dennoch sei er erneut straffällig geworden, hielt sie entgegen. Sie beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Die Kammer schloss sich ihrer Einschätzung an. Weil ihrer Ansicht nach die Indizien für ein gewerbsmäßiges Handeln jedoch nicht ausreichten, beließ sie es bei einer einjährigen Haftstrafe.