Bremen

Krankenkassen-Verträge für Homöopathie im Norden gekündigt

Marvin Weber
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Von Marvin Weber
| 24.03.2022 14:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Über die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln gibt es kontroverse Meinungen. Foto: imago images/Schöning
Über die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln gibt es kontroverse Meinungen. Foto: imago images/Schöning
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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat Verträge mit Krankenkassen gekündigt, die eine Vergütung von homöopathischen Leistungen beinhalten. Was Patienten jetzt wissen müssen, wenn sie weiterhin entsprechende Medikamente erhalten wollen.

Mehrere Krankenkassen, die homöopathische Leistungen vergüten, haben von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KV) nun eine Kündigung erhalten. Das hat die Vertreterversammlung am 15. März einstimmig beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung der Ärztekammer Bremen. Zuerst hatte die „taz“ über diese Entscheidung berichtet.

Gekündigt worden seien drei sogenannte Selektivverträge, die auch über Leistungen hinaus gingen, die sonst üblicherweise im Rahmen der gesetzlichen Regelung übernommen werden müssen, wie es bei den sogenannten Kollektivverträgen der Fall ist. Mit den Kündigungen folge die Vertreterversammlung einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen habe.

Bremen war vor rund drei Jahren das erste Bundesland in Deutschland, das diesen Schritt gegangen war. Seitdem sind viele Ärztekammern weiterer Bundesländer gefolgt. Dort können Ärzte die offizielle Zusatzbezeichnung als Homöopath nicht mehr erlangen. Nach „taz“-Information gibt es nur noch in fünf Bundesländern die Zusatzbezeichnung.

Zur Begründung für die Kündigung der Homöopathie-Verträge heißt es von den beiden Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigung, Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans: „Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen. Dies trifft auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen leider zu.“

Die Kündigung betreffe kleinere Kassen, „nicht die großen Player in Bremen“, auch das Volumen sei „nicht nennenswert“, sagte Christoph Fox, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber der „taz“. Bei den Kündigungen handele es sicher eher um „ein politisches Zeichen“, so Fox.

Versicherte bei einer entsprechenden Krankenkasse könnten homöopathische Medikamente und Leistungen nach wie vor in Anspruch nehmen. Auch die Kostenerstattung sei weiterhin möglich. Betroffene Versicherte sollten vorab abklären, welche Leistungen ihre Kasse auch zukünftig trägt. Für Leistungen, die weiterhin übernommen werden, müssten nachträglich Rechnungen eingereicht werden.

Von der Kündigung betroffen ist nach Informationen der Zeitung unter anderem die IKK, die auf ihrer eigenen Webseite zum Thema Homöopathie aufführt: „Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet.“ Pro Jahr würden jedoch nur Kosten in Höhe von 100 Euro erstattet. Ob die IKK dies auch zukünftig tue, werde in den kommenden Tagen entschieden, wie ein Pressesprecher der Krankenkasse gegenüber der „taz“ mitteilte. Man wolle „eine Lösung im Sinne der Versicherten“ finden.

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