Aurich

Aus Eifersucht stundenlang zugeschlagen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 24.03.2022 08:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Landgericht verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Das Auricher Berufungsgericht reduzierte die Strafe des Angeklagten, der den Liebhaber seiner Frau mit Schlägen schwer verletzt hatte. Ins Gefängnis muss er aber dennoch.

Aurich - Einen Teilerfolg erzielte am Mittwoch ein 45-Jähriger aus Aurich mit seiner Berufung vor dem Landgericht. Das Auricher Amtsgericht hatte ihn im Oktober 2021 zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er den Liebhaber seiner Frau mit Schlägen und Tritten schwer verletzt hatte. Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte er die Berufung auf das Strafmaß beschränkt und damit die Vorwürfe an sich eingeräumt. Die Kammer um Richter Michael Herrmann reduzierte die Strafe auf drei Jahre und sechs Monate.

Wie berichtet, hatte der Angeklagte im Mai 2020 durch Zufall herausgefunden, dass seine Frau ihn weiterhin mit einem anderen Mann betrügt, obwohl sie angegeben hatte, die Liaison beendet zu haben. Mit ihrem Handy hatte er den damals 53-Jährigen unter einem Vorwand zu sich nach Hause gelockt. Als dieser dort eingetroffen war, hatte er ihm mit den Worten „Ich mach Dich fertig“ einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Anschließend hatte er ihn in seinem Haus über mehr als zwölf Stunden mit Schlägen und Tritten malträtiert und mit einem Akku-Ladegerät auf ihn eingeschlagen.

Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma

Durch die massive Gewalt hatte der Mann ein Schädel-Hirn-Trauma und mehrere Knochenbrüche im Gesicht sowie einige Rippenbrüche erlitten. Die Verletzungen waren potenziell lebensbedrohlich. Bis heute leidet er unter starken Schmerzen und den psychischen Folgen der Attacke. Eine Entschuldigung des Angeklagten hatte er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht zurückgewiesen. „Mein Leben ist kaputt“, hatte er damals festgestellt. An Einzelheiten des Angriffs hatte er sich nicht erinnern können, lediglich der Faustschlag war ihm präsent geblieben. Erst im Krankenhaus war er wieder zu Bewusstsein gelangt. Auch der Angeklagte hatte angegeben, sich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums nicht mehr konkret an die Tat erinnern zu können. Eine Blutprobe hatte damals mehr als zwei Promille ergeben. Man sei zusammen ins Haus gegangen und habe weiter getrunken, hatte der Angeklagte vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben. Der 53-Jährige hatte dies zurückgewiesen, da er grundsätzlich keinen Alkohol trinke.

Angeklagter hat stattliches Vorstrafenregister

Coronabedingt war der Angeklagte der Berufungsverhandlung am Mittwoch fern geblieben. Stattdessen ließ er über seinen Verteidiger Joachim Müller nochmals eine Entschuldigung ausrichten. Sein Mandant habe bereits frühzeitig seine Verantwortlichkeit eingeräumt und eine Entschädigung angeboten, hob Müller hervor und verwies auf die „sehr persönlichen Gründe“ der Tat. Er hielt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten für ausreichend. Oberstaatsanwältin Annette Hüfner hingegen verwies auf die „Intensität des Vorgehens“ und forderte drei Jahre und neun Monate.

Der Angeklagte verfügt über ein stattliches Vorstrafenregister, das bei der Entscheidung der Kammer erheblich ins Gewicht fiel. Mehrfach wurde er bereits unter anderem wegen Gewalttätigkeiten verurteilt, verbüßte auch schon einige Haftstrafen, wenn auch seine letzte Verurteilung bereits sechs Jahre zurückliegt.

Bei der Strafzumessung hielt ihm die Kammer seine Reue sowie sein Geständnis zugute, womit er seinem Opfer eine weitere Aussage vor Gericht erspart hatte. Zu seinen Lasten bewertete sie den „bewussten Hinterhalt“, in den er den Mann gelockt hatte.

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