Aurich
Frauen im Streit als Nazis bezeichnet
Das Auricher Gericht verurteilte einen 65-jährigen Viehhändler nicht nur wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe. Der hatte auch den Hitlergruß gezeigt – die Erklärung dafür verwundert.
Aurich - Weil er zwei Frauen als Nazis beschimpft und den Hitlergruß gezeigt hat, muss ein Viehhändler 2600 Euro (40 Tagessätze zu je 65 Euro) zahlen. Das Auricher Amtsgericht verurteilte den 65-Jährigen am Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung. Zwar halte er den Angeklagten nicht für rechtsradikal, erläuterte Richter Schwarze in der Begründung des Urteils. Für die Strafbarkeit des Vorfalls sei jedoch nicht die Gesinnung maßgeblich, sondern allein die Geste selbst.
Wie berichtet, war der Mann, der seit über 30 Jahren Tiere unter anderem nach Afrika exportiert, mit den beiden Frauen aneinander geraten, als diese im März vergangenen Jahres vor dem Geschäftsgebäude des VOST in Aurich-Schirum mit einer Mahnwache gegen quälende Tiertransporte über tausende Kilometer protestiert hatten. Die Frauen hatten angegeben, der Angeklagte sei aufgebracht auf sie zugekommen und habe eine Debatte zu Sinn und Zweck der Transporte begonnen. Sie hätten auf die Qualen der Tiere während der langen Reise hingewiesen, der Angeklagte habe jedoch nicht zugehört und ihnen unterstellt, sie gönnten den Afrikanern keine ostfriesische Milch.
Angeklagte fühlte sich schuldlos
Mehrfach habe er sie als Nazis beschimpft und dabei den rechten Arm in die Höhe gehalten. Er habe sie provozieren wollen, vermuteten sie. Eine der Zeuginnen erklärte, sie habe Angst gehabt, weil der Mann „sehr emotional“ reagiert habe und ihr sehr nahe gekommen sei. Darum habe sie die Polizei gerufen. In deren Bericht hieß es, der 65-Jährige sei unkooperativ gewesen, ein vernünftiges Gespräch zu führen, „zu keiner Zeit möglich“. Man habe ihm einen Platzverweis erteilt. Der Angeklagte wies die Vorwürfe entschieden von sich. „Ich fühle mich schuldlos“, stellte er fest. Er sei weit entfernt von einer rechtsradikalen Gesinnung, ganz im Gegenteil engagiere er sich seit Jahrzehnten mit sozialen Projekten in Afrika und verstehe sich als „Mittler zwischen Deutschland und dem Ausland“.
Den Arm habe er im Rahmen einer „fachlichen Diskussion“ zum Thema Tierfutter erhoben, um die Höhe hiesiger Maispflanzen zu dokumentieren. Die Geste sei missverstanden worden. Der Begriff „Nazi“ sei lediglich gefallen, als er diese Zuschreibung habe von sich weisen wollen. Staatsanwältin Anja Maibaum mochte den Darstellungen des Angeklagten jedoch nicht folgen. Sie sah keinen Anlass, warum die Frauen den Mann hätten grundlos belasten sollen. Verteidiger Dr. Ralf Kiehne verwies auf die „Gemengelage eines ganz besonderen Streites“. Beide Lager seien „ideologisch besonders verfestigt“, das Verhalten seines Mandanten sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Er beantragte, den Angeklagten freizusprechen.
Richter Schwarze indes hegte keinerlei Zweifel an der Schuld des 65-Jährigen. Die Zeuginnen hätten keinerlei Belastungstendenz gezeigt, nicht einmal gewusst, dass das Zeigen des Nazi-Grußes strafbar sei. Als Täter müsse man nicht mit dem National-Sozialismus übereinstimmen, erläuterte er.