Ostfriesland
Dehoga begrüßt gekippte Maskenpflicht in Clubs, Bars und Diskotheken
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Maskenpflicht für Clubs, Bars und Diskotheken gekippt. Der Vorsitzende des Dehoga Ostfriesland begrüßt das. Eine Sorge bleibt jedoch.
Aurich - Tanzen und Feiern ohne Maske: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Freitag die Maskenpflicht für Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliche Betriebe gekippt. Geklagt hatte eine Gastronomin aus Osnabrück. Beim Vorsitzenden des Dehoga Ostfrieslands, Erich Wagner (Hotel zur Post), trifft diese Entscheidung auf Begeisterung. „Das ist ein ganz toller Schritt. Die Freude bei den Kollegen ist riesig“, sagte er den ON.
Wie lange die Betreiber ohne Maskenpflicht öffnen dürfen, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Denn: Grundlage für das Urteil des OVG ist eine fehlende Ausnahmeregelung für die Maskenpflicht bei den betroffenen Einrichtungen. Den Gästen der Betriebe werde somit Essen, Trinken oder das Rauchen von Shisha-Pfeifen nicht ermöglicht, berichtet der NDR. Damit fehle ein Ausgleich zwischen den erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz derjenigen, die entsprechende Einrichtungen besuchen oder dort arbeiten sowie der sonstigen Bevölkerung.
Angst vor neuer Maskenpflicht
Wenn die Corona-Verordnung nachbearbeitet würde und die Maskenpflicht zurückkehre, wäre das ein schwerer Schlag für die Branche, sagt Wagner. „Das wäre eine Katastrophe.“ Im Gegensatz zu Restaurants und Hotels liege die umsatzstärkste Zeit für Clubs und Diskotheken eher in den kälteren Monaten. Nun sei für die Betriebe die letzte Möglichkeit, um Rücklagen zu bilden.
Wagner hofft, dass die Maskenpflicht bald auch für Restaurants fällt. „Wir müssen endlich zur Normalität zurückkehren“, sagte er. Die Branche stecke seit Beginn der Pandemie fest in der Krise. Nun müsse man für die betroffenen Betriebe Perspektiven schaffen.