Osnabrück/Celle
Mit Tochter zum IS: Osnabrückerin weint vor Gericht und zeigt Reue
Sie soll ihre Tochter im Alter von sechs Jahren zur Steinigung einer Frau mitgenommen und dem Kind Hinrichtungsvideos gezeigt haben: Seit Mittwoch muss sich Romiena S. aus Osnabrück vor dem Oberlandesgericht in Celle verantworten.
Die zierliche Frau kommt etwas verspätet am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle an. Begleitet wird die Osnabrückerin Romiena S. von zwei Polizistinnen. Als der Vorsitzende Richter die 33-jährige Angeklagte ermuntert, bei ihren Ausführungen ruhig die Maske abzunehmen, rufen die Polizistinnen dazwischen: „Das geht nicht, dann muss sie bei uns in Quarantäne.“ „Bei uns“, das ist eine Justizvollzugsanstalt, wo Romiena S. sich derzeit in Untersuchungshaft befindet.
Der Grund: Sie soll sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und auch andere dazu ermuntert haben. Also bleibt die Maske vor dem Gesicht der Frau mit ihren langen, dunklen Haaren, weißer Bluse und schwarzem Pulli, die sich im Saal 94 – dem Hochsicherheitsraum des Gerichtsgebäudes - schüchtern neben ihren Anwalt setzt.
Helmut Grauer, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, verliest, was der jungen Frau alles zur Last gelegt wird. Die Anklageschrift umfasst zehn Seiten. Der Deutschen wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, darunter die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Osnabrückerin soll Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter gegen den Willen des Kindsvaters nach Syrien ausgereist sein. In Syrien habe die Frau hintereinander mehrere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus geheiratet und ihnen Kampfhandlungen ermöglicht, indem sie den Haushalt geführt habe, heißt es in der Anklage.
Sie soll unter anderem ihre Tochter im Alter von sechs Jahren zur Steinigung einer Frau mitgenommen und dem Kind Hinrichtungsvideos gezeigt haben. Auch ihre beiden in Syrien geborenen Söhne soll sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS erzogen haben.
Darüber hinaus wird der 33-Jährigen vorgeworfen, eine 16 Jahre alte Jugendliche in Deutschland für die Terror-Organisation angeworben zu haben. Die junge Frau reiste gemeinsam mit der Osnabrückerin und deren kleiner Tochter über die Türkei ins Kampfgebiet.
Doch wie kam es dazu? „Ich war nie glücklich in meinem Leben“, sagt Romiena S. mit leiser Stimme, die ihr während ihrer Ausführungen unter Tränen immer mal wieder wegbleibt. Sie zeichnet ein Bild von ihrem Leben, das, wie sie selbst sagt, von viel „hin und her“ geprägt gewesen sei.
Geboren in Spanien als Tochter einer deutschen Mutter und eines spanischen Vaters kam sie mit 13 Jahren nach Deutschland. In der Schule habe es fast nur Probleme gegeben. „Ich hatte keine Freunde und bin nicht gern zur Schule gegangen“, sagt Romiena S. Es folgte ein Wechsel von der Gesamt- zur Förderschule. „Das hat auch nicht geklappt, ich wurde verprügelt“, erinnert sie sich. Also habe sie die Schule abgebrochen. Es reichte nur für Gelegenheitsjobs und mit gerade einmal 19 Jahren folgte die erste Schwangerschaft. Der Vater des Kindes sei aggressiv gewesen, habe sie geschlagen, die Beziehung ging schließlich in die Brüche.
Über das Internet sucht Romiena S. eigenen Angaben zufolge Kontakt zum IS - in der Hoffnung auf ein besseres Leben. In Deutschland hielten sie weder Freunde noch Familie. Ihr mittlerweile verstorbener Vater sei drogenabhängig und ihre Mutter in der Folge alleinerziehend gewesen.
Über Facebook lernt Romiena S. einen gewissen Ibrahim kennen, wie sie vor Gericht schildert. Aber alleine nach Syrien? Das ist ihr dann doch eine Nummer zu groß. Also sucht sie online nach gleichgesinnten Frauen und fliegt Ende 2014 von Frankfurt aus los. Romiena S. ist damals 26 Jahre alt, ihre Tochter aus einer weiteren Beziehung mit einem Italiener in Osnabrück ist da gerade einmal vier.
Ibrahim habe in Syrien zu diesem Zeitpunkt schon auf sie gewartet und begleitet worden sei sie von einer 16-Jährigen aus Deutschland. Den ersten Flug verpassen die drei. Hier setzt der Vorsitzende Richter an und will wissen, ob die Jugendliche beim Warten auf den nächsten Flug damals noch versucht habe, kurzfristig abzuspringen, von Romiena S. aber überzeugt wurde. „Komm’ wir ziehen das jetzt durch“, soll Romiena S. laut Aktenlage gesagt haben. „Mag sein, aber ich habe niemanden gezwungen“, sagt die junge Frau leise ein und fügt zu IS-freundlichen Chatverläufen, die der Richter ihr vorhält, hinzu: „Es war nicht richtig, was ich geschrieben habe.“
„Meine Mandantin ist erleichtert, dass dieser Prozess nun begonnen hat und sie erläutern kann, wie es zur ihrer Entscheidung im Jahr 2014 kam“, berichtet ihr Anwalt Johannes Pausch in der Mittagspause und fügt hinzu: „Sie ist bereit, schonungslos ihren Werdegang, ihre Reise nach Syrien und ihre Beweggründe vor Gericht darzulegen.“ Noch in Syrien sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass es ihr größter Fehler war, mit ihrer Tochter auszureisen, betont der Anwalt.
Seine Mandantin habe das Bedürfnis, mit ihrem Leben aufzuräumen. Gleichzeitig sei eine geständige Einlassung vor Gericht strafmildernd zu berücksichtigen, schildert der Anwalt ein weiteres Motiv für die ausführlichen Schilderungen seiner Mandantin, die in Syrien mit insgesamt drei Männern verheiratet gewesen sei und aus diesen Ehen weitere Kinder hervorgebracht habe.
Im Oktober 2019 kehrte Romiena S. nach Deutschland zurück und wurde direkt festgenommen. Die Kinder sind anderweitig untergebracht worden. Die älteste Tochter ist mittlerweile im Teenager-Alter. Romiena S. nimmt nach den Worten ihres Anwaltes in der Untersuchungshaft an einem Aussteigerprogramm für Islamisten teil. In den nächsten Wochen wird der Prozess fortgesetzt.
Romiena S. wird weiter Gelegenheit haben, sich zu erklären und es werden Zeugen gehört. Kommt es zu einer Verurteilung, muss die Mutter sich auf eine mehrjährige Haftstrafe einstellen: Für die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie für die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung sieht das Gesetz jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, für ein dem Anklagevorwurf entsprechendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit sieht es eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen nicht unter zwei Jahren vor.