Berlin
Neue Gesetzentwürfe: So könnte Sterbehilfe bald legal sein
Die Debatte um legale Sterbehilfe in Deutschland geht in die nächste Runde, denn ein neuer Gesetzentwurf liegt vor. Dieser könnte künftig einen rechtlichen Rahmen schaffen, wenn Menschen selbstbestimmt sterben möchten. Worum es konkret geht.
Seit Jahren wird in der Politik immer wieder über neue gesetzliche Möglichkeiten diskutiert, Sterbehilfe nicht mehr grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Bisher fehlte aber ein Rahmen, in dem sich mögliche neue Gesetze bewegen könnten. Dieser wird bereits seit zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die beiden Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul sowie weitere Bundestagsabgeordnete haben jetzt einen Entwurf ausgearbeitet, welcher Regelungen für Sterbehilfe in Deutschland neu definieren soll.
Der Gesetzesentwurf, der der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vorliegt, geht vor allem näher auf die Betrachtung ein, welche Gründe ein Patient für den Sterbewunsch hat. Zudem soll der Entwurf künftig klare Richtlinien für einen möglichen assistierten Suizid bereitstellen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben müsse endlich auf rechtssichere Wege geleitet werden, sagt Lukas Benner von den Grünen in diesem Rahmen. Er bringt den Antrag mit ein.
So sieht der Entwurf zum Beispiel vor, Mediziner bei krankheitsbedingtem Sterbewunsch in die Entscheidung über eine Verschreibung des todbringenden Medikaments stark einzubeziehen. Ist der Wunsch nach dem Tod aus anderen Gründen entstanden, sollen Ärzte nicht die vorrangigen Entscheidungsträger sein. In einem solchen Fall sieht der Entwurf allerdings verschärfte Anforderungen für die Sterbehilfe vor.
Zu den verschärften Bedingungen gehören laut Entwurf eine schriftliche Einwilligung sowie zwei ausführliche Beratungstermine. Die Gespräche müssten dabei mindestens im Abstand von zwei und maximal im Abstand von zwölf Monaten bei zugelassenen, unabhängigen Beratungsstellen geführt werden.
Den verantwortlichen Politikern gehe es vor allem darum, für das, was bereits im Verborgenen geschehe, klare Richtlinien zu finden. So will man laut Verfassern Stigmatisierungen vermeiden und Betroffenen nicht das Gefühl geben, ihr Sterbewunsch sei mit dem Gesetz nicht vereinbar. Aus diesem Grund wäre, laut Grünen-Politiker Benner, das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, um solche Regelungen festzuschreiben.
Nicht nur viele Politiker der Grünen-Fraktion unterstützen laut „SZ“-Angaben den neu erstellten Antrag. Auch SPD-Abgeordnete Nina Scheer, Edgar Franke, der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, und die Linken-Politikerin Cornelia Möhring stehen hinter dem neuen Entwurf.
Darüber hinaus hatten sich zwei weitere Gruppen aus Parlamentariern für die Ausarbeitung neuer Gesetzesentwürfe zum selbstbestimmten Sterben gefunden. Der eine Antrag wurde bereits im Januar vorgelegt und sieht vor, die gesetzlichen Bestimmungen zum assistierten Suizid wieder im Strafrecht anzusiedeln, wovon der neue Gesetzesentwurf speziell Abstand nehmen soll. Dieser Entwurf dreht sich vor allem darum, Menschen über Alternativen zum Suizid aufzuklären und den Staat größtenteils aus der Thematik herauszuhalten.
Ein weiterer Gesetzentwurf wird zurzeit von einem Team rund um FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr ausgearbeitet. Sie hatte in der vergangenen Legislaturperiode mit Linken-Politikerin Petra Sitte und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach einen ersten Entwurf verfasst. Dieser sollte ebenfalls außerhalb des Strafrechts angesiedelt werden. Helling-Plahr regte zudem an, noch vor Ostern eine Orientierungsdebatte im Bundestag abzuhalten.