Osnabrück

Mit Tochter zum IS gereist: Osnabrückerin steht vor Gericht

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 07.03.2022 11:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Dieses Bild ihrer Familie schickte Romiena S. nach Deutschland. Die junge Frau und ihre Kinder sind mittlerweile zurück in Deutschland. Jetzt muss sich S. vor Gericht unter anderem wegen der Unterstützung der Terrororganisation IS verantworten. Foto: privat/Screenshot: Fisser
Dieses Bild ihrer Familie schickte Romiena S. nach Deutschland. Die junge Frau und ihre Kinder sind mittlerweile zurück in Deutschland. Jetzt muss sich S. vor Gericht unter anderem wegen der Unterstützung der Terrororganisation IS verantworten. Foto: privat/Screenshot: Fisser
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Ab Mittwoch muss sich eine junge Frau aus Osnabrück vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten. Sie hatte sich 2014 der Terrororganisation IS angeschlossen und war mit ihrer kleinen Tochter ins IS-Gebiet gereist.

Im Internet gibt es bis heute noch dieses eine Video aus dem Jahr 2013. Darin ist zu sehen, wie ein kleines Mädchen auf einem Sofa umherhüpft und unbekümmert zu einem damals aktuellen Lied tanzt. Im Hintergrund kichert eine Frau, womöglich die Mutter, die die Szene filmt.

Es ist ein kleiner Ausschnitt aus einem unbeschwerten Leben, das wenige Monate später eine drastische Wendung nehmen sollte. Die junge Mutter, Romiena S. aus Osnabrück, reiste 2014 nach Syrien, um sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen. Die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alte Tochter nahm sie gegen den Willen des Vaters mit.

Was in den folgenden Jahren passierte, hat die Generalbundesanwaltschaft in einer Anklageschrift zusammengetragen. Am Mittwoch, 9. März, wird sie im Saal 94 des Oberlandesgerichtes Celle verlesen – dem Hochsicherheitsraum des Gerichtsgebäudes. Dort muss sich die mittlerweile 33 Jahre alte Romiena S. ihren weltlichen Richtern stellen. Ihr drohen im Falle einer Verurteilung mehrere Jahre Gefängnis.

Es wird um grausame Details gehen. Romiena S. soll ihrer Tochter Hinrichtungsvideos gezeigt und sie zur Steinigung einer Frau mitgenommen haben. Die Ankläger sind zudem überzeugt, dass S. sich an der Versklavung von Jesiden beteiligt hat. Laut Generalbundesanwaltschaft befehligte die Osnabrückerin eine Sklavin im Haushalt eines Sklavenhändlers in Raqqa und überwachte jene beim Gang in die Stadt.

Es wird auch um den Alltag im Herrschaftsgebiet der Terroristen gehen. Romiena S. soll nach islamischem Ritus mit mehreren IS-Kämpfern verheiratet worden sein und für sie den Haushalt geführt haben. Insgesamt drei weitere Kinder, so teilte sie es ihrer Familie in Deutschland mit, hat sie während dieser Zeit bekommen. Eines davon soll gestorben sein.

Die anderen Drei wuchsen im Sinne der radikal-islamistischen Lehren des IS auf, ist die Generalbundesanwaltschaft sicher. Romiena S. schickte aus dem IS-Gebiet Fotos ihrer Tochter nach Deutschland, die das zu belegen scheinen.

Sie Aufnahmen zeigen den krassen Kontrast zum Video aus dem Jahr 2013: Zu sehen ist kein unbeschwertes Mädchen mehr. Das Kind trägt einen Hijab, sitzt vor der IS-Flagge und zeigt den sogenannte Tauhid-Finger in die Kamera, ein Zeichen, das die Islamisten für sich vereinnahmt haben.

Bis zuletzt blieb die Familie an der Seite der Terroristen. 2019 nahmen kurdische Kämpfer die Osnabrückerin samt Kindern fest und steckten sie in ein Lager. Nach Monaten unter widrigsten Bedingungen flog die Bundesregierung die Mutter samt Kindern aus. Im Flugzeug saßen weitere IS-Frauen und deren Kinder.

Am Flughafen in Frankfurt wurde Romiena S. unmittelbar festgenommen. Gegen die mittlerweile 33-Jährige lag ein Haftbefehl vor. Das war am 7. Oktober 2019. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Die Kinder sind anderweitig untergebracht worden. Die älteste Tochter ist mittlerweile im Teenager-Alter.

Anwalt Johannes Pausch erklärt, seine Mandantin werde sich zu den Vorwürfen der Ankläger einlassen. Ob sie diese einräumen wird, lässt Pausch zunächst offen. Er teilt allerdings mit, Romiena S. nehme derzeit in der Untersuchungshaft an einem Aussteigerprogramm für Islamisten teil.

Das Land Niedersachsen hat dieses aufgelegt. Es soll Verblendeten und Fanatikern einen Weg zurück in diejenige Gesellschaft ebnen, der sie den Rücken gekehrt haben. Bei Romiena S. rätseln Angehörige bis heute, wie es dazu kam. Ihre Mutter beschreibt sie als „Prinzessin“, nicht besonders religiös.

Aus Sicherheitskreisen heißt es, Romiena S. soll sich vorrangig über das Internet radikalisiert haben. Vielleicht wurde ihr die große Liebe versprochen und sie folge dem Versprechen ins Kriegsgebiet.

Bezugspunkte zu anderen Osnabrücker Islamisten sind genau so wenig bekannt wie Besuche in szenetypischen Moscheen. Die Sicherheitsbehörden hatten die junge Frau nicht auf dem Schirm, bis ihre Mutter sie 2014 vermisst meldete.

Da war es schon zu spät. Die Wohnung in der Osnabrücker Liebigstraße war verwaist. Unter der Handynummer von Romiena S. meldete sich eine türkischsprachige Mailbox. „In dem Moment war mir klar, dass meine Tochter auf dem Weg zum IS war“, erzählte Mutter S. unserer Redaktion in einem Gespräch im Jahre 2019.

Romiena S. war kein Einzelfall. Berichte über Ausreisen waren zur Mitte des vergangenen Jahrzehnts allgegenwärtig. Aus ganz Europa machten sich vorrangig junge Menschen auf den Weg, um sich dem IS anzuschließen. Allein aus Deutschland sollen es mehr als 1000 gewesen sein. Speziell für junge Frauen entstand der Begriff der „IS-Braut“.

S. reiste nicht allein. Neben ihrer damals vier Jahre alten Tochter soll sie nach Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft auch eine 16-Jährige überredet haben mitzukommen und die Ausreise organisiert haben. Bei einer weiteren Frau sei der entsprechende Versuch gescheitert.

Über das Handy hielt Romiena S. Kontakt mit ihrer Mutter in Deutschland. In unregelmäßigen Abständen meldete sie sich, manchmal schickte sie auch Bilder, darunter solche von den Enkelkindern in offenkundig miserablem Gesundheitszustand.

In einer Nachricht nach der Inhaftierung in einem kurdischen Lager hieß es: „Ich bin müde von diesem Leben, müde immer nach Essen zu betteln, müde Hunger zu haben. Müde, die Kinder leiden zu sehen. Mein Baby ist so dünn, ich denke, es stirbt bald.“ In anderen Mitteilungen bat sie um Geld.

Mehrfach gab S. während ihrer Zeit im Lager auch Interviews, in denen sie den Wunsch äußerte, nach Hause kommen zu wollen. „Ich habe viel falsch gemacht“, erzählte sie beispielsweise. Vor einer Haftstrafe in Deutschland wird sie diese späte Erkenntnis nicht bewahren.

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