Aurich

Nächtliche Spritztour endete vor Gericht

Marion Bubolz
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Von Marion Bubolz
| 04.03.2022 12:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich behandelt. Foto: Romuald Banik
Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Aurich behandelt. Foto: Romuald Banik
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Weil ein Auricher in einen Graben gefahren war, muss er Geld zahlen. Dabei streitet er ab, betrunken gewesen zu sein und hat dafür eine sonderbare Erklärung.

Aurich - Ende einer nächtlichen Spritztour: Weil er mit seinem Auto eine Kurve verfehlt hatte und statt abzubiegen geradeaus in einem Graben gelandet war, wurde am Mittwoch ein 19-Jähriger aus Aurich vom Amtsgericht verwarnt.

Weil eine Blutprobe des jungen Mannes einen Alkoholgehalt von 0,77 Promille ergeben hatte, sprach ihn Jugendrichter Simon Breuker der Trunkenheit im Verkehr schuldig. Darüber hinaus muss der Angeklagte 250 Euro an die Verkehrswacht zahlen, seine Fahrerlaubnis wird ihm für ein halbes Jahr entzogen.

Angeklagter will nicht betrunken gewesen sein

Der Angeklagte bestritt, betrunken Auto gefahren zu sein. Er gab an, als Leistungssportler grundsätzlich keinen Alkohol zu trinken. In besagter Nacht sei er mit seinen beiden 17- und 18-jährigen Freunden im Auto seines Vaters von Aurich zu einer Party nach Tannenhausen unterwegs gewesen. Auf Vorschlag des 18-Jährigen habe er eine Abkürzung durch dünn besiedeltes Gelände genommen. Der Weg sei ihm unbekannt, holprig und nicht beleuchtet gewesen, darum sei er nicht schnell gefahren. An einer Kreuzung habe er eine Brücke verfehlt und sei in den Graben gefahren. Alle drei hätten sich aus dem Auto befreien können. Geschockt von dem Unfall und zitternd vor Kälte hätten sie in der Dunkelheit auf seinen inzwischen informierten Vater gewartet, als sich ein Auto mit drei jungen Männern genähert habe. Der Beifahrer habe ihm einen Becher hingehalten und ihn aufgefordert zu trinken, dann werde es ihm besser gehen. In seiner Konfusion habe er den Becher geleert und erst dann bemerkt, dass es sich bei dem Getränk offenbar um Alkohol gehandelt habe. Das Auto sei davongefahren. Seine Freunde bestätigen seine Schilderung im Wesentlichen, wenn sie sich im Detail auch unterschiedlich erinnerten.

Richter glaubte demAuricher nicht

Die Staatsanwältin hegte Zweifel an der Schuld des Angeklagten und forderte seinen Freispruch. Auch wenn die Geschichte zunächst unwahrscheinlich klänge, halte sie es für denkbar, dass der Angeklagte unter Schock nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen sei, führte sie aus. Sie hätte kein gutes Gefühl, wenn sie eine Verurteilung beantragen würde. Der Verteidiger teilte ihre Einschätzung.

Richter Breuker hingegen glaubte dem Angeklagten nicht. Für ihn stand fest, dass dieser bereits vor der Fahrt Alkohol getrunken hatte.

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