Aurich
Prozess: Stalker zeigt keine Spur von Reue
Vor knapp einem Jahr begann der Ex-Freund einer 17-Jährigen ihr aufzulauern und sie zu bedrohen. Dafür wurde er vom Amtsgericht Aurich verurteilt. Von Einsicht war bei ihm keine Spur – im Gegenteil.
Aurich - In sich zusammengesunken und mit hochgezogenen Schultern saß eine 17-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich im Zeugenstand. Sie sagte in einem Prozess gegen ihren Ex-Freund aus. Der 21-Jährige stalkt sie seit knapp einem Jahr und bedrohte sowie beleidigte sie und ihre Familie. Dafür verurteilte ihn Richterin Maren Hohensee zu zehn Monaten auf Bewährung. Von Einsicht war bei dem Angeklagten jedoch wenig zu spüren.
Während ihrer Aussage redete die 17-Jährige eilig und leise. Drei Jahre lang seien die beiden ein Paar gewesen, Anfang des vergangenen Jahres kam die Trennung – die der Angeklagte nicht gut zu verkraften schien. Die Familie der 17-Jährigen erwirkte ein Kontaktverbot, davon ließ sich der Ex-Freund jedoch nicht abschrecken.
Vater hielt Wache vor Fitnessstudio
Immer wieder suchte der Angeklagte über die sozialen Medien Kontakt zur 17-Jährigen und ihren Freunden. Er lauerte ihr zu Hause auf, durchstach die Reifen von Autos, die der Familie gehörten. Sie traue sich nicht mehr, allein irgendwohin zu gehen, sagte die 17-Jährige. Sie gehe nur in Begleitung mehrerer Erwachsener zur Schule, sie könne nicht allein zum Frisör. Wenn sie ins Fitnessstudio gehe, warte ihr Vater vor der Tür. Bei so einer Gelegenheit habe sich der Angeklagte ihm genähert, sagte der Vater vor Gericht. Er habe sofort die Polizei gerufen.
Der Höhepunkt des Stalkings war jedoch, als die 17-Jährige mit einer Freundin in der Auricher Innenstadt unterwegs war. In Höhe der Brandkasse habe der Angeklagte ihr aufgelauert und sie in eine Ecke gezogen, sagte sie. Er habe auf sie eingeredet und sie angeschrien. „Ich habe gesagt, dass er mir wehtut.“ Schließlich habe er aus Frust auf ein Fenster geschlagen. Mitarbeiter der Brandkasse hätten sie daraufhin gefragt, ob sie die Polizei rufen sollten. Das habe sie jedoch aus Angst abgelehnt, sagte die 17-Jährige. Erst durch ihre Freundin, die ihren Bruder anrief und um Hilfe bat, habe sie sich von ihrem Ex-Freund lösen können.
17-Jährige: „Er möchte nicht, dass ich ‚beschmutzt‘ werde“
Schon im vergangenen Jahr stand der Ex-Freund vor Gericht, auch damals hatte er sich nicht an das Kontaktverbot gehalten. Noch am Prozesstag brach er es erneut und tauchte vor der Schule auf, die die 17-Jährige besucht. Seit seiner letzten Verurteilung habe sich für sie wenig verändert, sagte sie. „Es hat nicht aufgehört.“ Er wolle nicht, dass sie sich mit anderen Jungen trifft. „Er möchte nicht, dass ich ‚beschmutzt‘ werde.“
Neben Stalking, Beleidigung und Bedrohung wurde der Angeklagte auch deswegen verurteilt, weil er im vergangenen Jahr in den Neubau des „Hotel am Schloss“ eingebrochen war, dort die Mini-Bar geplündert und in einem der Zimmer übernachtet hatte. Zu einem späteren Zeitpunkt drohte er zwei Mitarbeiterinnen des Hotels. „Ich bring euch alle um“, soll er gerufen haben, sagte eine der beiden. Das Hotelmanagement habe daraufhin einen Sicherheitsdienst mit dem Schutz seiner Mitarbeiter beauftragt.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt ein Jahr Jugendarrest auf Bewährung, die Verteidigung fand ein halbes Jahr angemessen. Richterin Hohensee wählte mit zehn Monaten den Mittelweg. Jedoch kommt der 21-Jährige nicht ganz an einem Arrest vorbei. Drei Wochen soll er unabhängig von den zehn Monaten absitzen. Um mal zu schauen, wie sich Haft so anfühle, sagte Hohensee. Mit der Entscheidung der Bewährung habe sie es sich nicht leicht gemacht. „Wir hätten es schön gefunden, wenn Sie sich entschuldigt hätten“ – tat der Angeklagte aber nicht. In seinem letzten Wort war für die Richterin keine Reue zu erkennen. Im Gegenteil: „Ich wurde in letzter Zeit nur als Täter gesehen und nicht als Opfer. Das finde ich schade“, sagte er.