Osnabrück

Was das Verbot der Stachelhalsbänder bei Hunden für die Polizei Osnabrück bedeutet

Niklas Golitschek
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Von Niklas Golitschek
| 22.02.2022 13:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Zentrale Diensthundwesen in Niedersachsen erarbeitet derzeit ein ganzheitliches Konzept zur Ausbildung, das das Verbot der Stachelhalsbänder berücksichtigt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Caroline Seidel
Das Zentrale Diensthundwesen in Niedersachsen erarbeitet derzeit ein ganzheitliches Konzept zur Ausbildung, das das Verbot der Stachelhalsbänder berücksichtigt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Caroline Seidel
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In der Ausbildung von Diensthunden darf die Polizei fortan keine Stachelhalsbänder mehr verwenden. Das könnte auch Konsequenzen für die aktiven Tiere der Polizei Osnabrück haben.

Jetzt steht die Polizei vor Tatsachen. Mit dem zurückgezogenen Antrag der niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat wird keine Ausnahme für Diensthunde in die neue Tierschutzverordnung aufgenommen. Welche Folgen das für die Polizeidirektion Osnabrück mit derzeit 25 aktiven Diensthunden haben wird, lässt sich laut Sprecherin Nadine Kluge-Gornig nur schwer abschätzen.

Zunächst müsse sich zeigen, wie die alternativen Konditionierungsmethoden bei den bereits zugewiesenen Tieren in den drei Diensthundführer-Gruppen in Osnabrück, Nordhorn und Aurich wirkten. Zudem muss auch die Umstrukturierung der Aus- und Fortbildung durch das Zentrale Diensthundewesen abgewartet werden“, merkt Kluge-Gornig an. Die Abteilung ist der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen in Ahrbergen angegliedert.

Nach eigenen Angaben kümmern sich ein Leiter, acht Lehrkräfte für besondere Aufgaben, ein Ankäufer und zwei Verwaltungsangestellte um die Ausbildung der Diensthunde und deren Diensthundführer. Auf einer Fläche von 42.000 Quadratmetern sollen die Teams auf die Aufgaben im täglichen Dienst vorbereitet werden.

Künftig darf bei der Ausbildung, Erziehung und dem Training kein Stachelhalsband mehr verwendet werden. Auch andere, nicht näher benannte „schmerzhafte Mittel“ sind in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung verboten. Unter anderem in Niedersachsen war das Halsband mit nach innen gerichteten Stacheln bis zum Jahreswechsel verwendet worden. „Hierbei ging es nicht um das Hinzufügen von Schmerzen, sondern darum die Diensthunde jederzeit, vor allem in Hochstresssituationen unter Kontrolle zu haben“, hebt Kluge-Gornig hervor. Weiter führt sie aus, es habe als letztes Mittel gedient, sei jeweils nur kurzzeitig zum Einsatz gekommen „und erfolgte ausschließlich durch ausgebildete Diensthundführer und Diensthundführerinnen, die stets auf die notwendige Intensität achteten“. Dabei habe sich die Polizei stets an das Gesetz gehalten. Künftig werde sie komplett auf den Einsatz der Stachelhalsbänder verzichten.

Tierschutzverbände - und nun auch die Bundesregierung - werteten diese Methode als Tierquälerei. Das Zentrale Diensthundwesen erarbeite derzeit ein ganzheitliches Konzept zur Ausbildung, das das Verbot der Stachelhalsbänder berücksichtige, sagt Kluge-Gornig:

In diesem Zuge werde auch bei den aktiven Diensthunden eine Rekonditionierung und der weitere Einsatz als Schutzhund geprüft. Ob das neue Konzept wirkt und die Hunde in „hochstressigen Einsatzsituationen“ ohne das Stachelhalsband sicher geführt werden könnten, werde sich jedoch erst im Laufe der kommenden ein bis zwei Jahre zeigen, so die Polizeisprecherin. Sie betont ferner, dass bereits zuvor die Ausbildung fast ausschließlich auf der Konditionierung durch positive Reize basiert habe. „Darüber hinaus sind die Hunde zugleich auch ‘Familienmitglieder’ der jeweiligen Diensthundeführer“, sagt Kluge-Gornig.

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