Hannover
Niedersachsen beendet Test- und Maskenpflicht an den Schulen
In Niedersachsen kommt es zu weitreichenden Corona-Lockerungen. Auch an den Schulen.
Mit einem Neustart bei Klassenfahrten, dem schrittweisen Reduzieren der Testpflichten in Kitas und Schulen sowie schrittwesien Lockerungen bei der Maskenpflicht legt Niedersachsen einen konkreten Fahrplan für den Bildungsbereich vor. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag in Hannover erklärte. Die tägliche Testpflicht werde nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt. Zudem werde ebenfalls in mehreren Zwischenschritten der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht für alle Schüler bis Ende April umgesetzt. „Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen angemessene, spürbare Erleichterungen und Freude im Schulalltag verschaffen“, betonte der SPD-Politiker.
Bis einschließlich Freitag, 4. März, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten. Ab Montag, 7. März, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche - in der Regel montags, mittwochs und freitags. Nach den Osterferien wird es im Zeitraum 20. bis 29. April allerdings nochmal eine tägliche Testpflicht für alle Schüler geben. Anschließend laufen die verbindlichen Testungen aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet.
Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, ist noch unklar.
Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte geplant. Die aktuell bestehenden Regelungen bleiben bis zum 18. März bestehen. Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich).
In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.
In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist. Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht.