Aurich
Schleuser-Prozess in Aurich: Harsche Kritik an Staatsanwaltschaft
Im Auricher Schleuser-Prozess hat es am Mittwoch Plädoyers gegeben. Die Ansichten von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen auseinander – und das nicht nur beim Strafmaß.
Aurich - Im Schleuser-Prozess gegen vier Syrer aus Leer hat es am Dienstag die Plädoyers der Verteidiger und des Staatsanwaltes gegeben. Vorgeworfen wurde dem 35-jährigen Hauptangeklagten, der Kopf einer international organisierten Schleuserbande zu sein. Innerhalb der vergangen zwei Jahre soll er mit den übrigen Angeklagten unerlaubt Personen nach Deutschland gebracht haben. Im Januar dieses Jahres begannen die Verhandlungen.
Der Vorwurf der Bandenmäßigkeit ist mittlerweile vom Tisch. Doch ungestraft werden die Angeklagten wohl nicht davon kommen. Schon am vergangenen Verhandlungstag hatten sie unter anderem zugegeben, Flüchtlinge von Wien nach Deutschland geschleust zu haben.
Als Grund für ihre Aktionen gaben sie Hilfsbereitschaft an. Sie hätten nicht die Absicht gehabt, damit Geld zu verdienen, sagten ihre Verteidiger am Mittwoch. Trotzdem forderte der Staatsanwalt für alle Angeklagten eine Haftstrafe. Der Hauptangeklagte soll vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Für die Übrigen sieht die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor.
Keiner wusste, wie eine Schleusung abläuft
Zu Beginn seines Plädoyers sprach der Staatsanwalt davon, dass es kein alltäglicher Fall sei. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht hätte gewusst, wie eine Schleusung ablaufe, sagte er. Auch wenn für ihn die Bandenmäßigkeit mittlerweile vom Tisch sei, gehe er davon aus, dass der Hauptangeklagte als Vermittler gehandelt hätte. Grund für seine Annahme sind auf dem Mobiltelefon des 35-Jährigen gefundene Sprachnachrichten. Darin soll er seinem mitangeklagten Bruder Anweisungen zum Transport der Flüchtlinge gegeben haben. „Das belegt klar, dass er die Feder in der Hand hatte“, sagte der Staatsanwalt.
Das sah der Verteidiger des 35-Jährigen anders. Es sei selbstverständlich, dass sein Mandant sich um seinen Bruder gesorgt habe, als er von der Fahrt erfahren hatte, sagte Arno Saathoff. Nur deswegen habe er ihm Anweisungen gegeben, wie er fahren solle. Sein Mandant könne nun nicht den Kopf dafür hinhalten, was sein Bruder angestellt habe, sagte der Rechtsanwalt. Er forderte, sechs Monate Haft zur Bewährung auszusetzen.
Anwälte forderten Geldstrafen statt Haft
Der Bruder war bei einer Fahrt mit Flüchtlingen von der Polizei in Passau festgenommen worden. Sein Anwalt plädierte dafür, die Haftstrafe möglichst gering zu halten. Er schlug höchstens sechs Monate vor. Die Anwälte der anderen Angeklagten plädierten dafür, ihre Mandanten mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen. Einer von ihnen, Rechtsanwalt Folkert Adler, hatte schon von Beginn an Zweifel. „Da ist die Staatsanwaltschaft richtig forsch gewesen“, habe er schon beim ersten Lesen der Akte gedacht. Die zweite Große Strafkammer für den Prozess zu bemühen, sei „absolut unverhältnismäßig“ gewesen, sagte Adler.
In seinem letzten Wort schwor der Hauptangeklagte, nur die Wahrheit zu sprechen und sagte zu den Vorwürfen: „Wir sind ganz normale Menschen. Ich habe mit so etwas nichts zu tun.“
Am 2. März soll dann das Urteil in dem Prozess gesprochen werden.