Osnabrück

Durchsuchung in Berlin: Das steht im Beschluss des Landgerichtes Osnabrück

Dirk Fisser, Karolina Meyer-Schilf
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Von Dirk Fisser, Karolina Meyer-Schilf
| 15.02.2022 19:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Zu viel des Guten sei die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gewesen: Das befand jedenfalls das Osnabrücker Landgericht. Der entsprechende Beschluss birgt aber noch einige andere Überraschungen. Foto: dpa
Zu viel des Guten sei die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums gewesen: Das befand jedenfalls das Osnabrücker Landgericht. Der entsprechende Beschluss birgt aber noch einige andere Überraschungen. Foto: dpa
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Das Landgericht Osnabrück hat die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl für unzulässig erklärt. So viel ist bekannt. Doch der Blick in den entsprechenden Beschluss birgt noch mehr Sprengstoff. Wir haben ihn ausgewertet.

Keine 300 Meter Luftlinie trennen Landgericht, Staatsanwaltschaft sowie Amtsgericht in Osnabrück. Doch in der Bewertung der Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl 2021 liegen Welten zwischen den Juristen der Häuser. Das macht der Blick in den entsprechenden Beschluss deutlich, mit dem das Landgericht die Durchsuchung aufgehoben hat.

Ganze 29 Seiten umfasst der Beschluss der 12. Großen Strafkammer am Landgericht Osnabrück. Seite um Seite nehmen die drei Richterinnen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft auseinander, das im vergangenen Jahr kurz vor der Bundestagswahl für Aufsehen gesorgt hatte.

Die Durchsuchung des Bundesjustizministeriums auf Anordnung des Amtsgerichtes sei unverhältnismäßig und zudem „weder erforderlich noch angemessen“ gewesen, schreiben sie beispielsweise. Die gesuchten Informationen hätten sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seit Monaten in Besitz der Ermittler befunden.

Damit rügen sie nicht nur das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, sondern auch das Amtsgericht Osnabrück. Dort war auf Antrag der Strafverfolger am 25. August 2021 der entsprechende Durchsuchungsbeschluss ausgestellt worden. Den hat das Landgericht nun auf Beschwerde des Bundesministeriums hin verworfen.

Auch das vom damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz geführte Finanzministerium wurde durchsucht. Die Scholz-Behörde ging dagegen aber nicht weiter vor. So viel war bislang bereits durch die Pressemitteilung des Gerichtes selbst bekannt.

Was darin nicht deutlich wurde: Zum großen Schlag gegen die Juristen-Kollegen holt die Kammer am Landgericht erst im letzten Absatz auf Seite 29 des Beschlusses aus. Hier beziehen sich die Richterinnen nicht mehr auf Paragrafen und sonstige Rechtsprechung, sondern auf die allgemeine gesellschaftliche Stimmung.

Sie schreiben: Mit der Aktion im September habe „nicht nur das Ansehen des konkreten Ministeriums, sondern das der Bundesrepublik Deutschland als […] an Recht und Gesetz gebundene Instanz […] in Abrede“ gestanden.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht angeordnete unrechtmäßige Durchsuchung sei geeignet, „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund des immer größer werdenden Kreises an Menschen, die die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in Frage stellten. Explizit verweisen die Richterinnen auf Reichsbürger, Selbstverwalter, Querdenker, Corona-Leugner und ähnliche Personenkreise.

Erst dieser letzte Absatz macht die Reaktion der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche erklärlich. Die hatte sich in einer Mitteilung „gegen den Vorwurf des Landgerichtes Osnabrück“ verwahrt, dem Denken solcher Personenkreise Vorschub geleistet zu haben. In der vom Landgericht zuvor versandten und bundesweit beachteten Presseerklärung zum Beschluss fehlte dieser Verweis allerdings.

Neben der deftigen Rüge der Osnabrücker Juristen lässt der Beschluss aber auch Rückschlüsse auf das Ermittlungsverfahren selbst zu. Demnach wollte die zuständige Staatsanwältin mithilfe der Durchsuchung Unterlagen sicherstellen, die die Ermittler laut Landgericht aber längst besaßen. Sie waren im Zuge einer der vorangegangenen Durchsuchungen der im Fokus stehenden Financial Intelligence Unit (FIU) sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft bestritt das in ihrer Stellungnahme in der vergangenen Woche.

Die Ermittlungen laufen schon seit Monaten. Die Staatsanwaltschaft will klären, warum Mitarbeiter der Zollspezialeinheit FIU Geldwäschehinweise offenbar nicht an zuständige Ermittlungsbehörden weiterleiteten. Der Verdacht der Strafvereitelung im Amt steht im Raum. Konkrete Beschuldigte gibt es aber noch nicht. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ist aktiv, weil entsprechende Hinweise zu fraglichen Transaktionen einer Osnabrückerin von der FIU nicht weitergeleitet wurden.

Die Kammer rügt nun in der Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses, dass das Bundesjustizministerium zur Klärung der Frage die vollkommen falsche Adresse gewesen sei. Die Bundesbehörde sei „nur rudimentär“ in die Arbeit der FIU eingebunden gewesen. Sie fiel und fällt in die Zuständigkeit des Zolls und damit des Bundesfinanzministeriums.

Über entsprechende Probleme bei den Geldwäscheermittlern hatte es offenbar schon weit vor der Durchsuchung Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesländern gegeben. Unter anderem mit dem Justizministerium in Hannover.

Mails wurden ausgetauscht. Den Mailverkehr selbst hatten die Ermittler schon bei der Durchsuchung der FIU sichergestellt. Das Landgericht stellt nun fest, bei Zweifeln an der Vollständigkeit der Unterlagen zunächst das Justizministerium in Hannover hätte angefragt werden können.

Der Verweis Richtung Landeshauptstadt ist insofern interessant, als dass schon am Tag der Durchsuchung der Bundesbehörden der Vorwurf laut wurde, mit der Aktion solle Kanzlerkandidat Scholz geschadet werden. Die Maßnahme fand wenige Tage vor der Bundestagswahl statt, Scholz hatte zu diesem Zeitpunkt laut Umfragen beste Chancen auf einen Wahlsieg.

Kritiker verwiesen beispielsweise auf die CDU-Zugehörigkeit des Chefs der Staatsanwaltschaft in Osnabrück. Zudem ist auch Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza in der CDU. Schnell war von einem Justizskandal die Rede. Einen Beweis dafür gibt es aber nicht, auch im Beschluss des Landgerichtes nicht. Havliza wies entsprechende Vorhalte zurück.

In Unionskreisen wird nun wiederum damit kokettiert, dass der Kammer am Landgericht, die die Durchsuchung des SPD-Ministeriums in Berlin für unrechtmäßig erklärt hat, eine ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete angehört.

Aber auch Osnabrücker Justizangehörige, die der CDU nicht nahestehen und den Beschluss des Landgerichts im Kern für richtig halten, sind der Ansicht, dass die sozialdemokratische Politikerin angesichts der politischen Brisanz des ganzen Vorgangs gut beraten gewesen wäre, sich selbst für befangen zu erklären.

Im Landtag selbst soll Justizministerin Havliza demnächst auf Antrag der oppositionellen Grünen noch einmal im Rechtsausschuss des Parlamentes Rede und Antwort stehen. Gut möglich, dass der entsprechende Schriftverkehr ihres Hauses mit den Bundesministerien dann noch einmal Thema wird.

Laut Landgericht ging es zwischen den Ministerien unter anderem um die Frage, inwieweit die Geldwäscheermittler möglicherweise selbst gegen das Geldwäschegesetz verstießen, weil sie Informationen für sich behielten.

Die Anklagebehörde teilte allem Anschein nach unbeeindruckt von der Rüge des Landgerichtes mit, ihre Ermittlungen zügig voran treiben zu wollen. Es werde in Kürze entschieden, ob Ermittlungen gegen konkrete Mitarbeiter der FIU eingeleitet werden. Bislang wird gegen Unbekannt ermittelt.

Zumindest das Landgericht lässt in seinem Beschluss eine klare Tendenz erkennen, wie es selbst die Sache bewertet. „Ein zielgerichtetes Wollen oder zumindest ein sicheres Wissen in Bezug auf die Vereitelung der Verfolgung bestimmter Straftaten“ durch FIU-Mitarbeiter oder Führungskräfte können die Richterinnen „nicht ohne weiteres“ im Vorgehen erkennen. „Die Stärke des Tatverdachtes“ stelle sich als „äußerst gering“ dar. Das galt zumindest zum Zeitpunkt der umstrittenen Durchsuchung.

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