Aurich
Mit Diebstahl und Drogen Lebensunterhalt finanziert
Ein 21 Jahre alter Auricher hat seine Drogensucht mit Diebstählen finanziert. Das Gericht wies ihn deswegen in eine Entzugsklinik ein – und mahnende Worte gab es für ihn auch.
Aurich - Weil er seinen Lebensunterhalt und seine Drogensucht über zwei Jahre durch Diebstähle finanziert hat, wurde am Dienstag ein 21-Jähriger aus Aurich vor dem Amtsgericht zu einer Jungendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Ein Urteil des Landgerichts wurde einbezogen. Dort war der Mann bereits Anfang des Jahres wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer anderthalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter damals seine Unterbringung in einer Entziehungsklinik an, eine Entscheidung, die das Jugendschöffengericht um Richterin Maren Hohensee aufrecht erhielt.
Der Angeklagte räumte sämtliche in neun Anklageschriften aufgeführten Taten im Wesentlichen ein, darunter 55 Ladendiebstähle, Hausfriedensbruch, Unterschlagung, Hehlerei und Drogenbesitz. Bei seinen Diebeszügen war er mitunter mit anderen unterwegs, die sich dafür in eigenen Verfahren verantworten müssen. Bei einem gemeinsamen Einbruch in ein Verkaufshäuschen in Sandhorst waren sie in flagranti erwischt worden. Während sein Kumpan geflohen war, hatte sich der Angeklagten der Polizei gestellt. In den Taschen seines Fahrrades hatten die Beamten neben mehreren Säcken Kartoffeln auch ein Cutter-Messer gefunden, weshalb er sich am Dienstag außerdem wegen Diebstahls mit Waffen verantworten musste. Der 21-Jährige begründete seine Diebeszüge mit seiner finanziellen Notlage. Er sei damals drogensüchtig gewesen und habe über keinerlei Einkünfte verfügt, erklärte er in der Verhandlung. Allein für Kokain und Heroin habe er zwischen 750 und 2000 Euro monatlich benötigt. Zur Finanzierung seiner Sucht hatte er in Auricher und Norder Supermärkten und Drogerien vor allem Alkohol, Tabak und Parfums gestohlen, teils im Auftrag Dritter. Das Diebesgut hatte er gegen Drogen getauscht. Zum Überleben hatte er Lebensmittel und Kleidung für den Eigenbedarf entwendet. Vor Gericht bedauerte er sein Verhalten und bat um Entschuldigung und eine Chance.
Richterin hielt Angeklagtem Geständnis zugute
Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte die verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen. Der Drogenkonsum habe weitgehend dessen Tagesablauf geprägt, führte er aus. Er habe aus Angst vor Entzugserscheinungen gehandelt. Ohne eine Therapie sei das Risiko groß, dass er in alte Verhaltensmuster zurückfalle. Der Angeklagte sei zu einer Behandlung seines Suchtproblems bereit.
Angesichts von insgesamt 62 Straftaten sei das Urteil milde ausgefallen, stellte Richterin Hohensee am Ende fest. Zwar bescheinigte sie dem Angeklagten schädliche Neigungen, hielt ihm jedoch sein Geständnis zugute. Auch habe er Hinweise zu Mittätern gegeben und außerdem unter erheblichem Suchtdruck gehandelt. Hohensee vermutete, bei den angeklagten Taten handele es sich lediglich um die „Spitze des Eisbergs“, denn letztlich sei der tatsächlich entstandene Schaden mit rund 1500 Euro eher gering ausgefallen und reiche nicht aus, den Drogenbedarf des Angeklagten zu stillen.
Der 21-Jährige wurde direkt nach der Verhandlung in eine Suchtklinik gebracht. Hohensee riet ihm dringend, seine Chance zu nutzen. Halte er sich nicht an Regeln, müsse er in Haft, mahnte sie. Die Therapie könne durchaus länger dauern als die Strafe. „Sie müssen sich anstrengen und nicht gleich aufgeben“, gab sie dem 21-Jährigen mit auf den Weg.