Osnabrück

Mehr als 740 000 Kleine Waffenscheine - Rekordzahl

Marion Trimborn
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Von Marion Trimborn
| 15.02.2022 16:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Deutschen setzen vermehrt auf Gas- und Schreckschusswaffen. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 740 000 Kleine Waffenscheine. Im Bild ein Schreckschussrevolver vom Typ Röhm RG 89 9mm PAK Foto: dpa
Die Deutschen setzen vermehrt auf Gas- und Schreckschusswaffen. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 740 000 Kleine Waffenscheine. Im Bild ein Schreckschussrevolver vom Typ Röhm RG 89 9mm PAK Foto: dpa
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Wie schützt man sich bei Einbrüchen und Überfällen? Immer mehr Deutsche setzen zur Selbstverteidigung auf Gas- oder Schreckschusswaffen. Die Zahl der dafür nötigen Kleinen Waffenscheine stieg auch 2021. bundes- und landesweit Doch die Wirkung ist oft nicht kalkulierbar.

Die Zahl der Gas- und Schreckschusswaffen in Deutschland ist auch 2021 wieder gestiegen. Ende Dezember 2021 waren im Nationalen Waffenregister 740 038 Kleine Waffenscheine, also Berechtigungen für diese Waffen, vermerkt – 34 532 oder knapp fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Das geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Der Zuwachs flachte sich allerdings etwas ab, ein Jahr zuvor waren es noch plus sechs Prozent gewesen.

Der so genannte Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Seit er 2003 eingeführt wurde, steigt jedes Jahr die Zahl der Menschen, die ihn beantragen. Seit 2015 hatte sich die Zahl innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt. Besonders deutlich war sie 2016 – vor allem nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht - nach oben geschnellt (plus 64 Prozent).

Als Gründe für die Zunahme gelten Angst vor Einbrüchen und Überfällen, aber auch Imponiergehabe.

Da für den Erwerb und Besitz dieser Waffen keine Erlaubnis benötigt wird, geht das Ministerium davon aus, dass die Anzahl der im Umlauf befindlichen Waffen noch deutlich höher ist als die der Kleinen Waffenscheine

Lesen Sie auch, wie sich die Zahl der Schusswaffen entwickelt

Auch im Norden zeigt sich der Trend nach oben. In Niedersachsen waren Ende 2021 nach Angaben des Landesinnenministeriums insgesamt 75 633 Kleine Waffenscheine eingetragen – das waren rund 4300 mehr als ein Jahr zuvor (plus sechs Prozent). Der jährliche Zuwachs, der sich seit Jahren zeige, sei aber etwas kleiner ausgefallen als in den Vorjahren, so das Ministerium.

In Schleswig-Holstein waren zum Beginn dieses Jahres genau 34 363 Kleine Waffenscheine registriert, wie das Innenministerium in Kiel mitteilte. Auch dies war ein Zuwachs. Wegen veränderter Berechnungsmethoden veröffentlichte das Ministerium nur einen Zwei-Jahres-Vergleich gegenüber dem 1. Januar 2020 mit 29.064 Kleinen Waffenscheinen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern war die Entwicklung gleich. Zu Jahresanfang waren laut Landesinnenministerium 12.638 Kleine Waffenscheine registriert – zwei Jahre zuvor waren es erst 10.817. Auch hier veröffentlichte das Ministerium mit Hinweis auf geänderte Berechnungen nur den Zwei-Jahres-Vergleich. „Sicherheit sollte allerdings nicht in der eigenen Bewaffnung gesucht werden“, warnte eine Ministeriumssprecherin in Schwerin.

Polizei sieht Trend mit Sorge

Auch die Polizei warnt eher vor dieser Art von Selbstschutz. Der Vize-Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Jörg Radek, sagte unserer Redaktion: „Zu glauben, dass der Einsatz einer Schreckschusswaffe oder etwa auch Pfefferspray schnell dazu führen kann, eine Situation zu entschärfen, ist ein gefährlicher Trugschluss.“ Manchmal bewirkten Gas- und Schreckschusswaffen sogar das Gegenteil: „Genau das kann auch eine Lage eskalieren.“ Radek sagte, diese Waffen „suggerierten nur eine vermeintliche Sicherheit oder gar höhere Verteidigungsbereitschaft.“ Das Risiko, sich selbst zu gefährden, steige immens.

Kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen notwendig

Wer eine Gas- oder Schreckschusswaffe bei sich tragen will, um sich damit im Notfall zu verteidigen, benötigt einen Kleinen Waffenschein. Ohne eine solche Erlaubnis ist das Mitführen solcher Waffen eine Straftat. Verboten ist es, Schreckschusswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Demonstrationen oder im Kino mitzunehmen.

Beantragen kann diese Waffenerlaubnis jeder Bürger, der 18 Jahre alt ist. Dabei wird von der lokalen Waffenbehörde wie bei anderen Waffenerlaubnissen auch geprüft, ob der- oder diejenige zuverlässig und persönlich geeignet ist. Das bedeutet, es dürfen beispielsweise keine Vorstrafen bekannt sein.

Nur in Notwehr nutzen

Aber auch wer einen solchen Waffenschein hat, darf mit diesen Waffen in der Öffentlichkeit nur in Notwehr schießen. Erlaubt ist das Schießen lediglich auf Schießständen oder in umfriedetem Gelände wie dem eigenen Garten. Damit beispielsweise zu Silvester auf der Straße pyrotechnische Munition abzufeuern, ist verboten.

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