Aurich

Frau misshandelt und Schmuck gestohlen

Marion Bubolz
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Von Marion Bubolz
| 14.02.2022 18:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Schöffengericht sprach das Urteil. Foto: DPA
Das Schöffengericht sprach das Urteil. Foto: DPA
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Ein 38-Jähriger brachte seine Frau zu Fall und nahm ihren Schmuck mit. Der Richter sah eindeutige Indizien für die Schuld des mehrfach vorbestraften Aurichers – der nun für die Taten büßen muss.

Aurich - Wegen Körperverletzung und Wohnungseinbruchsdiebstahls muss ein 38-Jähriger aus Aurich für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla befand den Mann am Montag für schuldig, seine Frau misshandelt sowie in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingebrochen und ihren Schmuck im Wert von 500 Euro gestohlen zu haben.

Der Angeklagte hatte zum Vorwurf der Körperverletzung geschwiegen. Ein Nachbar hatte jedoch berichtet, er habe gesehen, wie dieser im Verlauf einer lautstarken Auseinandersetzung der Frau in den Rücken gesprungen und sie damit zu Fall gebracht hatte.

Frau nahm die Schuld auf sich

Der Zeuge hatte schwere Verletzungen bei der Frau befürchtet und sich ihrer angenommen. Als die Polizei eingetroffen war, war der Mann verschwunden. Verletzungen der Frau hatten die Beamten nicht feststellen können. Vor Gericht wiegelte sie ab und nahm die Schuld für den Streit mit dem Angeklagten auf sich. Sie habe ihn provoziert und er habe sie leicht geschubst, gab sie an. Den Zeugen kenne sie nicht und in dessen Wohnung sei sie nie gewesen.

Weil ihre Anwesenheit dort allerdings im Polizeiprotokoll festgehalten ist, ging das Gericht von einer Falschaussage zum Schutze ihres Mannes aus. Den Schmuckdiebstahl hatte der Angeklagte bestritten. Zwar sei er in der Wohnung seiner Ex-Freundin gewesen, wie er einräumte, allerdings habe er dort lediglich persönliche Dinge an sich genommen.

Nachbar sagte als Zeuge aus

Die Staatsanwältin glaubte dem Angeklagten nicht und berief sich auf einen Nachbarn der Frau, der diesen zur fraglichen Zeit an deren Wohnungstür werkeln gesehen hatte. Auch die Attacke auf seine Frau sah sie als erwiesen an. Weil der Angeklagte bereits mehrfach auch einschlägig vorbestraft ist und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, beantragte sie eine zweijährige Haftstrafe. Dem Verteidiger erschien die Schuld seines Mandanten jedoch als nicht erwiesen.

Er hielt die angeführten Indizien für wenig aussagekräftig. Die Polizei habe zu spät und zu oberflächlich ermittelt, bemängelte er und beantragte, den 38-Jährigen freizusprechen. Das Gericht folgte unterdessen dem Antrag der Anklägerin. „Alle Indizien passen zusammen“, stellte Richter Gralla in seiner Urteilsbegründung fest. Angesichts der Vorstrafensituation des Angeklagten sah auch er keinen Grund, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.

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