Aurich

Auricher soll mehr als 600 Kinderpornos besessen haben

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 14.02.2022 12:56 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Prozess wurde am Montag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
Der Prozess wurde am Montag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt. Foto: Romuald Banik
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Auf Geräten eines 28-jährigen Aurichers sind über 600 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden worden. Dafür hatte er am Montag vor dem Amtsgericht Aurich eine außergewöhnliche Erklärung.

Aurich - Im März vergangenen Jahres sind bei einer Wohnungsdurchsuchung in Aurich insgesamt 666 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sichergestellt worden. Einem 28-jährigen Auricher wird vorgeworfen, der Besitzer der Dateien zu sein. Doch am Montag konnte er sich vor dem Amtsgericht Aurich nicht erklären, wie die Bilder und Videos auf sein Mobiltelefon gekommen sein sollen. Ein Urteil gab es noch nicht.

Handy soll „Eigenleben“ geführt haben

Von den Dateien auf seinem Handy will der Angeklagte bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts gewusst haben. Über seinen Anwalt Arno Saathoff ließ er erklären, sein Mobiltelefon habe seit November 2020 ein „Eigenleben“ entwickelt. Immer wieder hätten sich ohne seinen Willen Programme geöffnet oder geschlossen. Man könne deshalb davon ausgehen, dass eine Schadsoftware auf dem Telefon installiert und die Dateien von einem Dritten auf das Gerät geladen worden seien, sagte Saathoff. Denn ob der Angeklagte wirklich derjenige ist, der die Dateien herunterlud, lässt sich nicht beweisen. Von der Polizei konnte lediglich festgestellt werden, dass der Auricher der Inhaber des Anschlusses ist, von dem aus das Gerät genutzt wurde.

Doch nicht nur auf dem Mobiltelefon wurden Dateien gefunden. Auf dem Laptop des Aurichers fand die Polizei 15 der jugendpornografischen Inhalte. Die Erklärung des Angeklagten dafür: Er sei, als er sie heruntergeladen habe, davon ausgegangen, dass es sich bei den auf den Aufnahmen zu sehenden Personen um Volljährige handele. Der zuständige Polizist aus Aurich sagte vor Gericht als Zeuge aus und konnte diese Annahme nicht nachvollziehen. Auf Rückfrage des Richters sagte er, für ihn bestünde, nachdem er sich die Dateien angeschaut habe, kein Zweifel darin, dass die Personen minderjährig waren.

Gutachten soll Klarheit bringen

Auch Richter Schwarze fiel es schwer, den Aussagen des Angeklagten zu glauben. „Ich stelle es mir schwierig vor, dass eine Schadsoftware so viele inkriminierte Dateien herunterlädt“, sagte er. Denn auch der Polizist sagte aus, dass es sehr viele Dateien gewesen seien und er nie zuvor von einem ähnlichen Fall in Zusammenhang mit einer Schadsoftware gehört habe.

Ein Gutachten soll nun Klarheit bringen. Verteidiger Saathoff beantragte, das damalige Mobiltelefon des Angeklagten von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Er soll dann feststellen, ob eine Schadsoftware auf dem Gerät installiert und diese für die heruntergeladenen Dateien verantwortlich war. Sobald das Gutachten erfolgt ist, soll der Prozess fortgesetzt werden.

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