Berlin
Beschlussvorlage: Bund und Länder planen offenbar Ende der Maßnahmen
Am Mittwoch kommen die Vertreter von Bund und Ländern zusammen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen zu entscheiden. Es könnten umfangreiche Lockerungen beschlossen werden.
Bund und Länder planen den Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen ab dem 20. März. Das geht aus einer Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor, die unter anderem der „Bild“ vorliegt. Demnach sollen bis zum 20. März „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“
Zunächst sollen im privaten Bereichen die Regeln gelockert werden. Bislang dürfen maximal zehn geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen treffen. Die Zahl könnte sich auf 20 erhöhen, darüber wird allerdings noch am Mittwoch diskutiert.
Für den Außenhandel könnten bald lockere Regeln gelten und Einlasskontrollen wegfallen. Auch von der strikten 2G-Regel oder 2G+-Regel, die mancherorts gilt, könnte abgerückt werden. Laut Beschlussvorlage soll ab dem 4. März in Hotels und Restaurants die 3G-Regel gelten - das bedeutet, dass Geimpfte, Genesene und Getestete eintreten dürfen. Für Discos und Clubs könnte weiter die 2G+-Regel gelten.
Bei Großveranstaltungen winken ebenfalls Lockerungen. „Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen“, heißt es in dem Papier.
Ab dem 20. März könnten alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen. Das Papier beschäftigt sich auch mit dem Homeoffice. Er heißt: „Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).“
Auch wenn viele Freiheiten möglich scheinen, einige Regeln sollen bestehen bleiben - beispielsweise die Maskenpflicht. „Insbesondere in Innenräumen und in Bussen, Bahnen etc. sollen weiterhin Masken getragen werden.“
Der Expertenrat der Bundesregierung äußerte sich am Montag noch vorsichtig: „Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheint sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen ist.“ Der Rat mahnte ein besonnenes Vorgehen an. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstiegs der Krankheitslast.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist am zweiten Tag infolge gesunken - wobei die Aussagekraft der Daten derzeit eingeschränkt ist. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Montagmorgen mit 1459,8 an. Am Vortag war der Wert erstmals seit Ende Dezember gesunken und lag bei 1466,5. Es ist schwer zu beurteilen, ob das wirklich eine Wende im Infektionsgeschehen von Deutschland bedeutet. Es könnte auch sein, dass der Inzidenzrückgang nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegelt, sondern Folge eines überlasteten Melde- und Testsystems ist.